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Kurzantwort: Im Auto gilt die DIN 13164. Zulässig sind die Ausgaben von 1998, 2014 und Februar 2022 — nur die Fassung von 2022 enthält zwei medizinische Masken. Im Betrieb gelten die DIN 13157 für den kleinen und die DIN 13169 für den großen Verbandkasten. Abgelaufenes Material musst du austauschen.
Der Verbandkasten ist das einzige Stück Rettungsausrüstung, das fast jeder besitzt und fast niemand kennt. Im Auto liegt er unter dem Sitz, im Betrieb hängt er an der Wand. Was drin ist, unterscheidet sich deutlich.
Der Unterschied hat einen einfachen Grund. Im Auto geht es um Verkehrsunfälle und um die Zeit bis zum Rettungsdienst. Im Betrieb geht es zusätzlich um Schnitte, Verbrennungen, Augenverletzungen und die vielen kleinen Blessuren, die niemand meldet.
Zwei Regelwerke greifen: die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung für Fahrzeuge und die Arbeitsstättenregel ASR A4.3 für Betriebe. Beide verweisen auf DIN-Normen, die den Inhalt Stück für Stück festlegen.
Hier steht, was in beiden Fällen hineingehört, wie viele Kästen dein Betrieb braucht und was das Mindesthaltbarkeitsdatum bedeutet.
Verbandskasten fürs Auto: Inhalt nach DIN 13164
Welches Erste-Hilfe-Material im Fahrzeug mitgeführt werden muss, bestimmt § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zusammen mit der DIN 13164. Enthalten sind unter anderem:
- Wundschnellverbände und Heftpflaster
- Verbandpäckchen in verschiedenen Größen
- Fixierbinden und Kompressen
- Dreiecktuch
- Rettungsdecke
- Verbandschere
- Einmalhandschuhe
- Erste-Hilfe-Broschüre
Seit der Ausgabe vom Februar 2022 gehören zwei medizinische Gesichtsmasken dazu. Der ADAC weist darauf hin, dass die Ausgaben von Januar 1998, Januar 2014 und Februar 2022 zulässig sind. Einen älteren Kasten musst du also nicht wegwerfen und auch nicht mit Masken nachrüsten.
Fehlt der Verbandkasten oder ist er unvollständig, droht ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro. Der teurere Teil kommt später: Bei einem Unfall ohne brauchbares Material stehst du mit leeren Händen da.
Verbandskasten im Betrieb: DIN 13157 und DIN 13169
Im Betrieb gilt die Arbeitsstättenregel ASR A4.3. Sie kennt zwei Größen. Der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 reicht für überschaubare Einheiten. Der große nach DIN 13169 entspricht inhaltlich zwei kleinen und darf auch durch zwei kleine ersetzt werden.
Der betriebliche Kasten ist umfangreicher als der im Auto. Neben Pflastern, Binden und Kompressen enthält er Verbandtücher, Augenkompressen, Feuchttücher, eine Beatmungshilfe und eine Anleitung zur Ersten Hilfe.
Die aktuelle Fassung der DIN 13157 stammt aus dem November 2021. Sie brachte unter anderem mehr Pflaster in verschiedenen Größen und zwei medizinische Gesichtsmasken. Wer neu kauft, bekommt automatisch diesen Stand. Bestehende Kästen bleiben nutzbar, bis das Material abläuft.
Wie viele Verbandkästen braucht dein Betrieb?
Die ASR A4.3 staffelt nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl:
- Verwaltung und Handel: bis 50 Beschäftigte ein kleiner Kasten, 51 bis 300 ein großer, je weitere 300 ein zusätzlicher großer
- Herstellung und Verarbeitung: bis 20 ein kleiner, 21 bis 100 ein großer, je weitere 100 ein zusätzlicher großer
- Baustellen: bis 10 ein kleiner, 11 bis 50 ein großer, je weitere 50 ein zusätzlicher großer
Die Kästen müssen schnell erreichbar sein. Ein einziger Kasten im dritten Stock nützt der Werkstatt im Hof wenig. Sinnvoll ist die Aufteilung nach Wegen, nicht nach Quadratmetern.
Haltbarkeit, Prüfung und Nachfüllen
Sterile Artikel tragen ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Ist es überschritten, tauschst du die betroffenen Teile aus. Der ganze Kasten muss dafür nicht in den Müll. Pflaster, Kompressen und Verbandpäckchen sind die üblichen Kandidaten, Schere und Rettungsdecke bleiben.
Üblich sind Haltbarkeiten von etwa fünf Jahren ab Produktion. Nachfüllsets für die jeweilige DIN kosten deutlich weniger als ein neuer Kasten. Ein Blick auf das aufgedruckte Datum lohnt sich schon beim Kauf, denn manche Ware liegt lange im Regal.
Im Betrieb prüfen meist die Ersthelfer den Bestand. Die DGUV empfiehlt regelmäßige Kontrollen und das Auffüllen nach jeder Entnahme, ohne ein starres Intervall vorzugeben. Praktisch bewährt hat sich ein fester Termin, etwa zweimal im Jahr, mit Datum auf einem Aufkleber am Deckel.
Jede Entnahme hat einen zweiten Teil: den Eintrag ins Verbandbuch. § 24 der DGUV Vorschrift 1 verlangt Aufzeichnungen über jede Erste-Hilfe-Leistung, aufzubewahren fünf Jahre lang.
Kennzeichnung und Standort
Ein Verbandkasten nützt nur, wenn ihn im Ernstfall jeder findet. Erste-Hilfe-Einrichtungen werden mit dem weißen Kreuz auf grünem Grund gekennzeichnet. Das Schild gehört an eine Stelle, die man aus dem Gang heraus sieht, nicht an die Innenseite der Schranktür.
Im Auto liegt der Kasten oft ganz hinten unter dem Reservereifen. Nach einem Unfall ist genau dort die Klappe verzogen oder der Kofferraum voll. Ein Platz im Fahrgastraum oder in der Seitentasche des Kofferraums ist praktischer.
Im Betrieb hilft ein Aushang mit den Namen der Ersthelfer, der Notrufnummer 112 und dem Standort der Kästen. Die DGUV bietet dafür einen fertigen Aushang „Erste Hilfe“ an.
Was zusätzlich sinnvoll ist
Die Normen nennen Mindestinhalte. Ergänzen darfst du, solange der Pflichtinhalt vollständig bleibt. Häufig sinnvoll sind eine zweite Rettungsdecke, Zeckenzange, Kühlkompresse, Pinzette und ein Stift für das Verbandbuch.
Medikamente gehören nicht hinein. Schmerztabletten oder Salben aus dem Betriebskasten sind heikel, weil niemand Allergien und Wechselwirkungen kennt. Auch Desinfektionsspray für Wunden ist im Normumfang bewusst nicht vorgesehen.
Häufige Fragen
Sind Masken im Auto Pflicht?
Nur wenn dein Verbandkasten der Ausgabe Februar 2022 entspricht. Ältere zulässige Ausgaben brauchen keine Masken.
Wie oft muss der Kfz-Verbandkasten getauscht werden?
Es gibt keine feste Austauschfrist für den Kasten. Maßgeblich ist das Mindesthaltbarkeitsdatum der einzelnen Artikel.
Reicht ein Verbandkasten für zwei Autos?
Nein. Jedes zulassungspflichtige Fahrzeug braucht seinen eigenen.
Darf ich zwei kleine statt einem großen Betriebskasten nehmen?
Ja. Ein großer Verbandkasten nach DIN 13169 darf durch zwei kleine nach DIN 13157 ersetzt werden.
Wer zahlt den Verbandkasten im Betrieb?
Der Arbeitgeber. Erste-Hilfe-Material gehört zur Grundausstattung der Arbeitsstätte.
Gehört ein Warndreieck in den Verbandkasten?
Nein. Warndreieck und Warnweste sind eigene Pflichtausstattung im Fahrzeug und liegen getrennt.
Quellen
- ADAC: Verbandkasten im Auto — das muss enthalten sein
- § 35h StVZO: Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen
- DGUV Vorschrift 1, § 24: Maßnahmen und Dokumentation der Ersten Hilfe
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Erste-Hilfe-Set fürs Auto: Pflicht, Inhalt und Fristen
- Erste-Hilfe-Set: Inhalt, Normen und Sets für unterwegs
- Ersthelfer im Betrieb: Pflicht, Anzahl und Ausbildung
Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.






