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Kurzantwort: In jedem in Deutschland zugelassenen Pkw muss ein Verbandkasten nach DIN 13164 mitgeführt werden. Das schreibt Paragraf 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vor. Aktuell ist die Ausgabe DIN 13164:2022-02, die zusätzlich zwei medizinische Gesichtsmasken enthält. Kästen nach den älteren Ausgaben von 1998 und 2014 dürfen weiter genutzt werden. Fehlt der Kasten oder ist das Material abgelaufen, droht ein Verwarnungsgeld.
Der Verbandkasten ist das Teil im Auto, an das man erst denkt, wenn es gebraucht wird. Meistens liegt er seit dem Kauf unangetastet unter der Hutablage.
Genau darin liegt das Problem: Verbandmaterial ist steril verpackt, und diese Sterilität hat ein Ablaufdatum. Ein Kasten aus dem Jahr 2012 erfüllt seinen Zweck nur noch bedingt.
Dieser Text sortiert, was Pflicht ist, was drin sein muss und was sich mit der Normausgabe von Februar 2022 geändert hat.
Was das Gesetz verlangt
Paragraf 35h StVZO regelt das Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen. Für Pkw gilt: ein Verbandkasten nach DIN 13164, jederzeit im Fahrzeug.
Motorräder sind davon ausgenommen. Für sie besteht in Deutschland keine Mitführpflicht, auch wenn ein kleines Set unter der Sitzbank sinnvoll bleibt.
Ob Kasten oder Tasche, spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass die Verpackung staubdicht schließt und der Inhalt der Norm entspricht. Im Ausland gelten eigene Regeln, die der ADAC in seinen Länderinformationen führt.
Der Inhalt nach DIN 13164:2022-02
Die aktuelle Ausgabe schreibt unter anderem vor: ein Heftpflaster 5 m mal 2,5 cm, vier Wundschnellverbände 10 mal 6 cm, ein 14-teiliges Pflasterset, drei Verbandpäckchen in verschiedenen Größen und ein weiteres Verbandpäckchen K.
Dazu kommen sechs Kompressen 10 mal 10 cm, fünf Fixierbinden, ein Verbandtuch 60 mal 80 cm, ein Dreiecktuch, eine Rettungsdecke 210 mal 160 cm und eine Erste-Hilfe-Schere.
Ergänzt wird das um vier Einmalhandschuhe, zwei Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut, zwei medizinische Gesichtsmasken und eine Erste-Hilfe-Broschüre.
Alle sterilen Teile sind einzeln und staubdicht verpackt. Wer den Kasten aus Neugier öffnet und Päckchen aufreißt, macht sie unbrauchbar.
Die Rettungsdecke ist das am meisten unterschätzte Teil. Sie schützt einen Verletzten am Straßenrand vor Auskühlung, und Auskühlung setzt auch im Sommer ein, sobald jemand regungslos auf kaltem Asphalt liegt.
Was sich 2022 geändert hat
Die Ausgabe DIN 13164:2022-02 gilt seit dem 1. Februar 2022. Neu hinzugekommen sind die zwei medizinischen Gesichtsmasken nach DIN EN 14683.
Im Gegenzug entfiel das Verbandtuch 40 mal 60 cm ersatzlos, und die Zahl der Dreiecktücher sank von zwei auf eines.
Kästen nach den Vorgängerausgaben von Januar 1998 und Januar 2014 bleiben zulässig. Es gibt also keine Pflicht, wegen der Normänderung allein einen neuen Kasten zu kaufen.
Wer den Inhalt kennt, findet im Ernstfall schneller das Richtige. Ein Blick in den geschlossenen Kasten beim nächsten Tanken reicht dafür aus und dauert keine zwei Minuten.
Haltbarkeit: wann der Kasten raus muss
Auf der Verpackung steht ein Mindesthaltbarkeitsdatum. Es liegt bei den meisten Kästen vier bis fünf Jahre nach der Herstellung.
Ist es überschritten, gehört das betroffene Material ausgetauscht. Bei sterilen Kompressen und Verbandpäckchen geht es dabei nicht um Verfall im Wortsinn, sondern um die garantierte Keimfreiheit der Verpackung.
Nachfüllsets sind meist billiger als ein kompletter neuer Kasten. Wer den Termin nicht vergessen will, trägt das Datum einmal in den Kalender ein oder prüft ihn beim jährlichen Reifenwechsel mit.
Ein Blick lohnt sich außerdem auf den Zustand: Aufgequollene Pflaster, verklebte Binden oder ein Kasten, der nach Jahren in der Sonne spröde geworden ist, gehören ersetzt, auch wenn das Datum noch stimmt.
Bußgeld und Kontrolle
Fehlt der Verbandkasten oder ist das Material abgelaufen, droht laut ADAC ein Verwarnungsgeld von bis zu zehn Euro. Punkte gibt es dafür nicht.
Der eigentliche Schaden liegt woanders. Wer nach einem Unfall keine Handschuhe, keine Kompressen und keine Rettungsdecke hat, kann nur zusehen.
Die Pflicht zur Hilfeleistung bleibt davon unberührt. Sie steht in Paragraf 323c des Strafgesetzbuchs und gilt unabhängig davon, ob Material vorhanden ist.
Was außerdem ins Auto gehört
Warnweste und Warndreieck sind nach Paragraf 53a StVZO ebenfalls vorgeschrieben. Die Weste muss der DIN EN ISO 20471 entsprechen und im Innenraum liegen, nicht im Kofferraum.
Sinnvoll, aber nicht Pflicht, sind ein zweites Paar Handschuhe, eine Taschenlampe, ein Rettungsmesser mit Gurtschneider und Warnwesten für alle Mitfahrer.
Wer Kinder transportiert, ergänzt kleine Pflaster und eine Kühlkompresse. Beides steht nicht in der Norm, wird aber häufiger gebraucht als jedes Verbandpäckchen.
Sinnvoll ist auch ein Feuerlöscher, für Pkw in Deutschland allerdings keine Pflicht. In einigen europäischen Ländern sieht das anders aus, weshalb sich vor Auslandsfahrten ein Blick in die jeweiligen Vorschriften lohnt.
Häufige Fragen
Ist ein abgelaufener Verbandkasten automatisch ein Bußgeld?
Kontrolliert wird das Haltbarkeitsdatum, und abgelaufenes Material kann beanstandet werden. Der Betrag bleibt im Bereich eines Verwarnungsgelds. Wichtiger als das Geld ist, dass abgelaufene sterile Verpackungen im Ernstfall keine Keimfreiheit mehr garantieren.
Muss der Kasten im Kofferraum liegen?
Der Ort ist nicht vorgeschrieben. Er sollte aber schnell erreichbar sein, auch wenn der Kofferraum voll ist.
Reicht ein Kasten für Anhänger und Wohnwagen?
Anhänger brauchen keinen eigenen Kasten. Für das Zugfahrzeug gilt die normale Pflicht.
Gilt die Pflicht auch für Mietwagen?
Ja. Verantwortlich ist, wer das Fahrzeug führt, deshalb lohnt der Blick ins Handschuhfach vor der Abfahrt. Bei Mietwagen aus dem Ausland fehlt gelegentlich Material, das in Deutschland vorgeschrieben ist.
Zählt ein Verbandkasten aus dem Betrieb?
Nein. Betriebsverbandkästen folgen der DIN 13157 oder DIN 13169 und sind anders bestückt. Der große Betriebskasten enthält deutlich mehr Material, erfüllt die Kfz-Norm aber formal nicht.
Wie oft sollte ich den Inhalt prüfen?
Einmal im Jahr genügt, am besten zusammen mit einem ohnehin fälligen Werkstatttermin.
Quellen
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
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Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.






