Betriebssanitäter: Ab wann Pflicht, Ausbildung, Aufgaben

Kurzantwort: Ein Betriebssanitäter ist Pflicht, sobald mehr als 1.500 Versicherte in einer Betriebsstätte anwesend sind. Auf Baustellen gilt die Grenze schon ab mehr als 100 Beschäftigten. Zwischen 251 und 1.500 Anwesenden entscheidet die Unfallgefahr. Die Qualifikation besteht aus einer Grundausbildung mit 63 Unterrichtseinheiten und einem Aufbaulehrgang mit 32 Unterrichtseinheiten.

Der Betriebssanitäter steht eine Stufe über dem Ersthelfer. Er überbrückt die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und arbeitet dabei mit deutlich mehr Ausrüstung und Wissen. Geregelt ist die Funktion in § 27 der DGUV Vorschrift 1.

Anders als beim Ersthelfer geht es hier nicht um eine Quote in Prozent. Die Vorschrift nennt harte Schwellen, ab denen ein Betrieb Sanitätspersonal vorhalten muss. Große Werke, Logistikzentren und Baustellen sind die typischen Fälle.

Die Funktion lohnt sich auch dort, wo sie nicht vorgeschrieben ist. Der Rettungsdienst braucht in Städten im Schnitt einige Minuten bis zum Eintreffen, im ländlichen Raum länger. Diese Minuten überbrückt jemand mit Ausbildung deutlich besser als jemand mit gutem Willen.

Was die Ausbildung kostet, hängt vom Anbieter ab. Was sie umfasst, steht im DGUV Grundsatz 304-002 und ist bundesweit gleich.

Ab wann ein Betriebssanitäter Pflicht ist

§ 27 der DGUV Vorschrift 1 nennt drei Fälle:

  • mehr als 1.500 anwesende Versicherte in einer Betriebsstätte
  • 251 bis 1.500 Anwesende, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle es verlangen
  • Baustellen mit mehr als 100 Beschäftigten

Der Unfallversicherungsträger kann Ausnahmen zulassen. Auf Baustellen ist dafür entscheidend, wie schnell der öffentliche Rettungsdienst vor Ort ist. Liegt die Baustelle im Stadtgebiet mit kurzer Anfahrt, sieht die Bewertung anders aus als bei einem Windpark im Moor.

Die Ausbildung: 63 plus 32 Unterrichtseinheiten

Die Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst umfasst 63 Unterrichtseinheiten, jeweils zuzüglich Prüfungszeit. Darauf folgt der Aufbaulehrgang mit 32 Unterrichtseinheiten. Beides zusammen ergibt rund zwei bis drei Wochen Lehrgang, je nach Blockmodell.

Die Grundausbildung allein reicht nicht. Zwischen Grundausbildung und Aufbaulehrgang dürfen höchstens zwei Jahre liegen, sonst ist die Grundausbildung zu wiederholen.

Wer aus einem Gesundheitsberuf kommt, spart Zeit. Ärztinnen, Pflegefachkräfte, Notfallsanitäter und Rettungsassistenten bringen gleichgestellte Qualifikationen mit. Den Aufbaulehrgang mit den betrieblichen Inhalten brauchen aber auch sie.

Inhaltlich geht die Grundausbildung weit über den Erste-Hilfe-Lehrgang hinaus. Auf dem Plan stehen unter anderem die Betreuung von Bewusstlosen, Sauerstoffgabe, Umgang mit Schock und Kreislaufversagen, Verbrennungen, Vergiftungen sowie das Arbeiten mit Trage und Schaufeltrage. Der Aufbaulehrgang bringt den Betrieb ins Spiel: Gefahrstoffe im Haus, Rettung aus Maschinen und engen Räumen, Meldewege und Zusammenarbeit mit dem Rettungsdienst.

Fortbildung alle drei Jahre

Betriebssanitäter werden regelmäßig innerhalb von drei Jahren fortgebildet. Der Umfang beträgt 16 Unterrichtseinheiten. Themen sind unter anderem Wiederbelebung nach aktuellem Stand, Umgang mit dem Sauerstoffgerät und die betriebsspezifischen Gefahren.

Für Ersthelfer gilt ein anderes Intervall: zwei Jahre, neun Unterrichtseinheiten. Die beiden Fristen werden im Betrieb gern verwechselt. Eine gemeinsame Übersicht mit beiden Gruppen und beiden Fristen verhindert das.

Was ein Betriebssanitäter im Betrieb macht

Der Kern ist die Versorgung von Verletzten bis zur Übergabe an den Rettungsdienst. In einem Werk mit 2.000 Leuten sind das Schnittwunden, Verbrennungen, Stürze von der Leiter, Kreislaufprobleme in der Sommerhitze. Dazu kommen Aufgaben, die im Alltag mehr Zeit fressen als der Notfall selbst:

  • Sanitätsraum und Material in Ordnung halten
  • Verbandkästen prüfen und auffüllen
  • Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren
  • Rettungswege und Sammelplätze im Blick behalten
  • den Rettungsdienst einweisen, wenn er anrückt

In vielen Werken übernimmt der Betriebssanitäter zusätzlich die Einweisung neuer Ersthelfer und arbeitet der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu. Heilkundliche Tätigkeiten gehören nicht dazu, dafür fehlt die rechtliche Grundlage.

Erste-Hilfe-Raum: ab wann er vorgeschrieben ist

Wo Betriebssanitäter arbeiten, gibt es meist auch einen eigenen Raum. Die Arbeitsstättenregel ASR A4.3 verlangt einen Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung in Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Bestehen besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren, greift die Pflicht schon ab mehr als 100 Beschäftigten.

Für Baustellen zieht die Regel die Schwelle bei mehr als 50 Beschäftigten. Dort erfüllt oft ein Sanitätscontainer die Anforderung.

Der Raum liegt idealerweise ebenerdig, damit eine Trage hineinpasst. Höhenunterschiede werden über eine Rampe überbrückt. Zur Ausstattung gehören eine Liege, eine Waschgelegenheit und Verbandmaterial. Außen hängt das weiße Kreuz auf grünem Grund, damit der Rettungsdienst den Raum ohne Suchen findet.

Betriebssanitäter, Ersthelfer, Rettungssanitäter

Die drei Begriffe werden oft in einen Topf geworfen. Sie meinen verschiedene Dinge.

Ersthelfer

Neun Unterrichtseinheiten Ausbildung, Fortbildung alle zwei Jahre, Pflicht in jedem Betrieb. Die Gebühren zahlt der Unfallversicherungsträger.

Betriebssanitäter

63 plus 32 Unterrichtseinheiten, Fortbildung alle drei Jahre, Pflicht erst ab den Schwellen aus § 27. Die Kosten trägt in der Regel der Betrieb.

Rettungssanitäter

Eine landesrechtlich geregelte Qualifikation für den Rettungsdienst mit 520 Stunden Umfang. Sie ist der Grundausbildung im betrieblichen Sanitätsdienst gleichgestellt, ersetzt aber den Aufbaulehrgang nicht.

Häufige Fragen

Muss der Betriebssanitäter ständig anwesend sein?

Die Vorschrift stellt auf anwesende Versicherte ab. In Schichtbetrieben heißt das: in jeder Schicht mit entsprechender Belegschaftsstärke. Wer nur tagsüber Sanitätspersonal vorhält, deckt die Nachtschicht nicht ab.

Zahlt die Berufsgenossenschaft die Ausbildung?

Die Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger ist für die Standard-Erste-Hilfe-Ausbildung geregelt. Für die Sanitätsausbildung gilt das nicht automatisch, hier zahlt üblicherweise der Betrieb. Frag vor der Buchung bei deinem Träger nach.

Wie lange gilt die Grundausbildung ohne Aufbaulehrgang?

Höchstens zwei Jahre. Danach ist sie für den Einsatz als Betriebssanitäter nicht mehr verwertbar.

Gilt die Regel auch für Zeitarbeitskräfte auf dem Gelände?

Gezählt werden die anwesenden Versicherten. Wer auf dem Gelände arbeitet, zählt mit, unabhängig davon, wer den Vertrag geschrieben hat.

Was passiert bei einer Begehung ohne Betriebssanitäter?

Der Aufsichtsdienst des Unfallversicherungsträgers kann Anordnungen treffen und eine Frist zur Nachbesserung setzen. Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Teurer wird es, wenn nach einem schweren Unfall geprüft wird, ob die Organisation der Ersten Hilfe gestimmt hat.

Brauchen Baustellen wirklich ab 100 Leuten Sanitätspersonal?

Ja, § 27 nennt für Baustellen die Grenze von mehr als 100 Beschäftigten. Ausnahmen sind mit Zustimmung des Trägers möglich.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.

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