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Kurz gesagt: Das Verbraucherinsolvenzverfahren dauert seit der Reform von 2020 drei Jahre und endet mit der Restschuldbefreiung. Voraussetzung ist ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Während des Verfahrens wird der pfändbare Teil des Einkommens abgeführt.
Drei Jahre sind die Regel. Früher waren es sechs.
Der Ablauf in vier Schritten
1. Außergerichtlicher Einigungsversuch. Mit Hilfe einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder eines Anwalts wird den Gläubigern ein Plan vorgelegt. Scheitert er, wird das bescheinigt – diese Bescheinigung ist Voraussetzung für den nächsten Schritt.
2. Antrag beim Insolvenzgericht. Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort. Der Antrag umfasst umfangreiche Formulare mit Vermögens- und Gläubigerverzeichnis.
3. Eröffnetes Verfahren. Ein Treuhänder verwaltet das pfändbare Vermögen und verteilt es an die Gläubiger. Die Wohlverhaltensphase läuft drei Jahre ab Eröffnung.
4. Restschuldbefreiung. Danach entfallen die verbliebenen Schulden.
Was während des Verfahrens gilt
Pfändungsfreigrenze. Ein Grundbetrag bleibt immer unangetastet; er steigt mit der Zahl der Unterhaltspflichtigen und wird regelmäßig angepasst. Nur was darüber liegt, wird abgeführt.
Erwerbsobliegenheit. Man muss arbeiten oder sich nachweislich um Arbeit bemühen.
Auskunftspflicht. Adress- und Arbeitsplatzwechsel sind zu melden.
Erbschaften müssen zur Hälfte abgegeben werden.
Pfändungsschutzkonto. Das eigene Girokonto sollte in ein P-Konto umgewandelt werden – nur dort ist der Grundfreibetrag automatisch geschützt.
Welche Schulden bleiben
Nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden unter anderem Geldstrafen und Bußgelder, Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Unterhaltsrückstände bei vorsätzlicher Pflichtverletzung und hinterzogene Steuern.
Diese Forderungen bestehen nach dem Verfahren weiter.
Die Kosten
Verfahrenskosten fallen an, können aber gestundet werden – das Verfahren scheitert also nicht am fehlenden Geld.
Die Beratung bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist in der Regel kostenlos. Kommerzielle Anbieter, die hohe Vorabgebühren verlangen, sind kritisch zu sehen.
Nach dem Verfahren
Der Eintrag im Insolvenzbekanntmachungsportal wird sechs Monate nach Aufhebung gelöscht. Auskunfteien speichern die Restschuldbefreiung derzeit noch für einen begrenzten Zeitraum – die Fristen sind Gegenstand von Rechtsprechung und haben sich zuletzt verkürzt.
Wer den Antrag stellen kann
Das Verbraucherinsolvenzverfahren steht natürlichen Personen offen, die keine selbstständige Tätigkeit ausüben oder deren frühere Selbstständigkeit überschaubar war. Als überschaubar gilt, wer weniger als zwanzig Gläubiger hat und keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen offen sind. Andernfalls gilt das Regelinsolvenzverfahren.
Voraussetzung ist die Zahlungsunfähigkeit, also die dauerhafte Unfähigkeit, fällige Verbindlichkeiten zu begleichen. Eine vorübergehende Zahlungsstockung genügt nicht. Das Gericht prüft diesen Punkt.
Zwingend vorgeschaltet ist ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit allen Gläubigern. Scheitert er, stellt eine anerkannte Stelle oder eine geeignete Person darüber eine Bescheinigung aus. Ohne sie ist der Antrag unzulässig.
Wo man Beratung bekommt
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen werden von Wohlfahrtsverbänden und Kommunen betrieben und beraten kostenfrei. Sie erstellen den außergerichtlichen Plan und die erforderliche Bescheinigung. Wartezeiten von mehreren Monaten sind üblich.
Daneben beraten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Steuerberatende. Deren Leistung ist kostenpflichtig, kann aber über Beratungshilfe abgedeckt sein. Den Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht aus.
Vorsicht ist bei gewerblichen Anbietern geboten, die gegen Vorkasse schnelle Hilfe versprechen. Schuldnerberatung ist in Deutschland grundsätzlich kostenlos möglich. Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor unseriösen Angeboten.
Was mit dem Einkommen geschieht
Während des Verfahrens wird das Einkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze an den Treuhänder abgeführt. Die Grenze richtet sich nach Einkommen und Unterhaltspflichten und wird regelmäßig angepasst. Sie steht in der Pfändungstabelle.
Wichtig ist ein Pfändungsschutzkonto, das den unpfändbaren Betrag automatisch schützt. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Antrag umwandeln. Ohne dieses Konto droht eine Kontosperre.
Erbschaften und größere Geschenke fallen während des Verfahrens teilweise in die Masse. Auch dazu gibt es feste Regeln. Die Beratungsstelle klärt den Einzelfall.
Welche Folgen bleiben
Nach Erteilung der Restschuldbefreiung wird der Eintrag bei der Auskunftei nach den geltenden Fristen gelöscht. Seit einer Entscheidung aus dem Jahr 2023 gilt dafür ein deutlich kürzerer Zeitraum als früher. Bis dahin ist die Kreditwürdigkeit eingeschränkt.
Nicht befreit werden unter anderem Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, Geldstrafen und rückständiger Unterhalt, soweit gesetzlich ausgenommen. Diese Schulden bleiben bestehen. Das ist im Insolvenzrecht ausdrücklich geregelt.
Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt allgemeine Zusammenhänge. Für den eigenen Fall ist eine anerkannte Beratungsstelle zuständig.
Wie lange das Verfahren dauert
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2020 dauert das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung in der Regel drei Jahre. Zuvor waren es sechs Jahre, verkürzbar bei Zahlung eines Teils der Forderungen. Die kürzere Frist gilt für Verfahren ab dem 1. Oktober 2020.
Innerhalb dieser Zeit bestehen Obliegenheiten: Erwerbstätigkeit oder Bemühungen darum, Auskunft über Einkommen und Vermögen sowie Mitteilung von Wohnungs- und Arbeitsplatzwechseln. Verstöße können die Restschuldbefreiung kosten. Das Gericht prüft auf Antrag der Gläubiger.
Eine erneute Restschuldbefreiung ist erst nach elf Jahren möglich. Diese Sperrfrist soll wiederholte Verfahren verhindern. Sie ist im Gesetz festgelegt.
Was in die Insolvenzmasse fällt
Zur Masse gehören pfändbares Einkommen, Vermögenswerte und Ansprüche, nicht aber die notwendigen Gegenstände des täglichen Lebens. Geschützt sind unter anderem Kleidung, Hausrat, Arbeitsmittel und in Grenzen ein Fahrzeug, wenn es für die Arbeit gebraucht wird. Diese Grenzen regelt die Zivilprozessordnung.
Der Treuhänder verwertet, was verwertbar ist, und verteilt den Erlös an die Gläubiger. Über die Verteilung wird ein Verzeichnis geführt. Es ist für die Beteiligten einsehbar.
Selbst genutzte Immobilien fallen ebenfalls in die Masse und werden in der Regel verwertet. Ausnahmen sind eng. Dazu berät die Schuldnerberatung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?
Seit 2020 drei Jahre.
Darf man ein Auto behalten?
Wenn es für den Weg zur Arbeit nötig und nicht übermäßig wertvoll ist, in der Regel ja.
Was kostet das Verfahren?
Die Kosten können gestundet werden.
Wo bekommt man Hilfe?
Bei anerkannten Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, oft bei Wohlfahrtsverbänden und Kommunen.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung.
Quellen
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