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Kurzantwort: Das Kreuz ist eines der ältesten Symbole der Menschheit und deutlich älter als das Christentum. Zwei sich schneidende Linien markieren in vielen Kulturen die vier Himmelsrichtungen. Erst mit der Kreuzigung Jesu wurde daraus ein christliches Zeichen. Heute unterscheiden sich Dutzende Formen, und einige davon sind rechtlich geschützt oder verboten.
Kreuze hängen in Wohnzimmern, stehen auf Berggipfeln, kleben auf Rettungswagen und markieren Bahnübergänge.
Die Form ist überall dieselbe, die Bedeutung nicht. Sie hängt an den Proportionen der Balken, am Kontext und an der Geschichte.
Hier findest du die wichtigsten Formen, ihre Herkunft und die Fälle, in denen der Gebrauch geregelt ist.
Älter als das Christentum
Archäologische Funde zeigen Kreuze schon in der Steinzeit. In europäischen Kulthöhlen gehören Kreuzformen zu den ältesten Felsritzungen überhaupt.
Die verbreitete Deutung: Vier verbundene, einander gegenüberliegende Punkte bilden eine einfache Weltformel. Sie ordnen den Raum in vier Richtungen und markieren eine Mitte.
Dass eine so schlichte Form unabhängig in vielen Kulturen auftaucht, ist wenig überraschend. Sie lässt sich mit zwei Strichen erzeugen und ist aus jeder Entfernung erkennbar.
Die Kreuzigung selbst war eine römische Hinrichtungsart für Sklaven, Aufständische und Nichtbürger. Dass daraus ein religiöses Zeichen wurde, war für die Antike ungewöhnlich. Die frühen Christen benutzten deshalb zunächst andere Zeichen, etwa den Fisch und das Anker-Motiv.
Die christlichen Grundformen
Im Christentum steht der senkrechte Balken für die Beziehung zwischen Gott und Mensch, der waagerechte für die Beziehung der Menschen untereinander.
Das lateinische Kreuz hat einen verlängerten unteren Balken. Das griechische Kreuz hat vier gleich lange Arme. Kommt eine Figur des Gekreuzigten hinzu, spricht man vom Kruzifix.
Aus diesen beiden Grundformen leiten sich viele weitere ab: das Petruskreuz mit dem Querbalken unten, das Jerusalemkreuz mit vier kleinen Nebenkreuzen, das Patriarchenkreuz mit zwei Querbalken.
Das Kreuz trägt dabei zwei Bedeutungen gleichzeitig. Es steht für Tod und Grab, und es steht für Erlösung. Auch die Redensart vom „Kreuz, das jemand zu tragen hat“, kommt aus dieser Doppeldeutigkeit.
Ordenskreuze und Wappenkreuze
In der Heraldik sind Kreuze eine eigene Formenfamilie mit festen Namen. Viele davon sind heraldische Erfindungen und haben keinen älteren religiösen Kern.
Das Andreaskreuz steht schräg in X-Form und ist heute vor allem als Verkehrszeichen am Bahnübergang bekannt. Das Malteser- oder Johanniterkreuz hat acht Spitzen. Das Tatzenkreuz mit verbreiterten Armen kennt man von Ordensrittern und in abgewandelter Form vom Eisernen Kreuz.
Auch Staatsflaggen arbeiten mit Kreuzen: das Georgskreuz Englands, das skandinavische Kreuz und das Schweizerkreuz. In der Genealogie steht ein Kreuz für den Todestag.
Viele Kreuze werden nach der Form ihrer Arme benannt: Kleeblattkreuz, Spitzkreuz, Kronenkreuz. Das Kronenkreuz ist das Zeichen der Diakonie und markenrechtlich geschützt. Auch hier gilt: Die Form allein sagt wenig, entscheidend ist, wer sie führt.
Anch, Radkreuz, Keltenkreuz
Das Anch aus dem alten Ägypten ist ein Kreuz mit einer Schlaufe über dem oberen Balken. Es ist eine Hieroglyphe und steht für Leben. In der koptischen Kirche wird es bis heute in seiner ursprünglichen Form verwendet.
Das Radkreuz oder Sonnenkreuz setzt ein gleicharmiges Kreuz in einen Kreis. Aus dieser Form entwickelte sich das Keltenkreuz, bei dem der Ring die Kreuzung umschließt. Es prägt die irischen Hochkreuze.
Der Lauburu aus dem Baskenland und das slawische Symbol der „Hände Gottes“ zeigen, wie weit die Formenfamilie reicht.
Das größte Kreuz der Welt steht in Spanien und gehört zum Monumento Nacional de Santa Cruz del Valle de los Caídos. Auch das zeigt, wie stark politische Bedeutung an einem Bauwerk hängen kann und nicht an der Form.
Das Rote Kreuz ist kein freies Zeichen
Ein Punkt, den viele unterschätzen. Das rote Kreuz auf weißem Grund ist ein Schutzzeichen des humanitären Völkerrechts, kein allgemeines Sanitätssymbol.
In Deutschland ist die unbefugte Verwendung des Emblems und der Bezeichnung „Rotes Kreuz“ oder „Genfer Kreuz“ nach § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz eine Ordnungswidrigkeit.
Deshalb tragen Verbandskästen, Apotheken und Erste-Hilfe-Schilder in Deutschland ein grünes oder weißes Kreuz statt eines roten. Andere Organisationen nutzen eigene Farben: das Blaue Kreuz, das Grüne Kreuz, das Weiße Kreuz.
Wo Kreuze verboten sind
Die Swastika, im Deutschen Hakenkreuz genannt, ist in Asien seit Jahrtausenden ein Glückszeichen und war in der frühen Kirche als christliches Symbol in Gebrauch.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurde die nach rechts gewinkelte, diagonal gestellte Form zum Parteizeichen der NSDAP. In Deutschland fällt ihre Verwendung als Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter § 86a Strafgesetzbuch.
Ausnahmen gelten für Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie für die Berichterstattung. Bei religiösen Darstellungen aus Asien kommt es auf den Kontext an. Dieser Text ordnet ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie viele Kreuzformen gibt es?
Allein in der Heraldik sind mehrere Dutzend benannt. Eine feste Gesamtzahl gibt es nicht, weil ständig Varianten hinzukommen.
Was bedeutet ein umgedrehtes Kreuz?
Ursprünglich ist es das Petruskreuz und geht auf die Überlieferung zurück, Petrus sei kopfüber gekreuzigt worden. Die Deutung als antichristliches Zeichen ist modern.
Was bedeutet das Anch-Kreuz?
Es ist die altägyptische Hieroglyphe für Leben und wird in der koptischen Kirche weiterverwendet.
Darf ich ein rotes Kreuz als Logo verwenden?
Nein. Die unbefugte Nutzung des Emblems ist nach § 125 OWiG eine Ordnungswidrigkeit.
Woher kommt das Andreaskreuz?
Aus der Überlieferung, der Apostel Andreas sei an einem schrägen Kreuz gestorben. Heraldisch heißt die Form Schrägkreuz.
Ist das Kreuz ein rein christliches Symbol?
Nein. Kreuzformen sind deutlich älter und finden sich weltweit, lange vor dem Christentum.
Quellen
- Kreuz (Symbol) – Wikipedia
- § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz – Gesetze im Internet
- § 86a Strafgesetzbuch – Gesetze im Internet
- Genfer Abkommen – Deutsches Rotes Kreuz
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Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.






