Verjährt Diebstahl? Die Fristen nach dem Strafgesetzbuch

Veröffentlicht am 26.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Ja, Diebstahl verjährt. Ein einfacher Diebstahl nach § 242 StGB kann nach fünf Jahren nicht mehr verfolgt werden. Das gilt auch für Ladendiebstahl und für besonders schwere Fälle nach § 243 StGB. Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl verjähren erst nach zehn Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende der Tat und kann durch Ermittlungsschritte neu anlaufen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einfacher Diebstahl und Ladendiebstahl: 5 Jahre
  • Wohnungseinbruch, Waffe, Bande: 10 Jahre
  • Ermittlungen unterbrechen die Frist, höchstens bis zur doppelten Dauer
  • Schadensersatz im Zivilrecht verjährt eigenständig

Wann verjährt Diebstahl? Die Grundregel

Die Verjährung im Strafrecht regelt § 78 des Strafgesetzbuchs. Die Frist hängt von der Höchststrafe ab, die das Gesetz für eine Tat androht. Beim einfachen Diebstahl liegt diese Höchststrafe bei fünf Jahren Freiheitsstrafe. Taten mit einer Höchststrafe von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren verjähren nach fünf Jahren. Liegt die Höchststrafe bei mehr als fünf bis zu zehn Jahren, beträgt die Frist zehn Jahre.

Tat Vorschrift Verjährungsfrist
Einfacher Diebstahl, Ladendiebstahl § 242 StGB 5 Jahre
Besonders schwerer Fall, etwa Einbruch in ein Geschäft § 243 StGB 5 Jahre
Diebstahl geringwertiger Sachen § 248a StGB 5 Jahre
Unterschlagung § 246 StGB 5 Jahre
Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruch § 244 StGB 10 Jahre
Schwerer Bandendiebstahl § 244a StGB 10 Jahre

Kurzantwort: Ein einfacher Diebstahl verjährt nach fünf Jahren. Bei Wohnungseinbruch, Bandendiebstahl oder Diebstahl mit Waffen sind es zehn Jahre.

Warum der besonders schwere Fall nicht länger verjährt

Viele wundern sich, dass ein Einbruch in ein Geschäft nach § 243 StGB ebenfalls nach fünf Jahren verjährt. Der Grund steht in § 78 Abs. 4 StGB. Strafschärfungen für besonders schwere Fälle bleiben bei der Berechnung der Frist außer Betracht. Maßgeblich ist der Grundtatbestand des § 242. Anders bei § 244 StGB: Dort handelt es sich um eigene, schwerere Tatbestände mit einem Strafrahmen bis zehn Jahre.

Wann die Frist beginnt

Nach § 78a StGB beginnt die Verjährung, sobald die Tat beendet ist. Beim Diebstahl ist das meist der Moment, in dem die Beute gesichert ist. Es zählt das konkrete Datum, nicht das Jahresende. Ein Beispiel: Ein Ladendiebstahl am 15. März 2022 verjährt ohne Unterbrechung mit Ablauf des 14. März 2027.

Unterbrechung und absolute Verjährung

Die Frist läuft nicht immer ungestört durch. § 78c StGB nennt Handlungen, die sie unterbrechen. Danach beginnt sie von vorn. Dazu gehören etwa:

  • die erste Vernehmung der beschuldigten Person
  • richterliche Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschlüsse
  • ein Haftbefehl
  • die Erhebung der Anklage

Eine bloße Strafanzeige unterbricht die Verjährung nicht. Unendlich lange lässt sich die Frist aber nicht strecken. Spätestens nach dem Doppelten der gesetzlichen Frist tritt die absolute Verjährung ein. Beim einfachen Diebstahl sind das zehn Jahre, bei Wohnungseinbruch zwanzig Jahre.

Kurzantwort: Ermittlungsschritte wie eine Vernehmung setzen die Frist neu in Gang. Nach der doppelten Frist ist aber endgültig Schluss.

Sonderfall geringwertige Sachen: die Antragsfrist

Beim Diebstahl geringwertiger Sachen nach § 248a StGB gibt es eine zweite Frist. Die Tat wird grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt. Diesen Antrag muss die bestohlene Person nach § 77b StGB binnen drei Monaten stellen, gerechnet ab Kenntnis von Tat und Täter. Die Staatsanwaltschaft kann aber auch ohne Antrag ermitteln, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Die Verjährung selbst bleibt bei fünf Jahren.

Abgrenzung: Raub und Zivilrecht

Raub ist kein Diebstahl im engeren Sinn. Wer mit Gewalt oder Drohung stiehlt, begeht Raub nach § 249 StGB. Dafür droht eine deutlich höhere Strafe, entsprechend verjährt Raub erst nach zwanzig Jahren.

Unabhängig vom Strafrecht laufen die Ansprüche der bestohlenen Person. Schadensersatz verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Schaden und Täter bekannt wurden. Der Anspruch auf Herausgabe des eigenen Eigentums verjährt erst nach dreißig Jahren. Wer gestohlene Sachen per Tracker wiederfinden möchte, liest im Beitrag Wie funktioniert ein AirTag nach.

Was Bestohlene tun sollten

  1. Schnell anzeigen: Je früher die Polizei ermittelt, desto eher finden sich Spuren und Zeugen.
  2. Belege sichern: Kaufbelege, Seriennummern und Fotos der Sachen helfen bei Fahndung und Versicherung.
  3. Strafantrag stellen: Bei geringwertigen Sachen gilt die Dreimonatsfrist. Ein ausdrücklicher Antrag bei der Anzeige schadet nie.
  4. Versicherung informieren: Hausrat- und Fahrradversicherungen verlangen meist eine unverzügliche Meldung.

Fazit

Diebstahl verjährt, aber nicht schnell. Einfacher Diebstahl und Ladendiebstahl verjähren nach fünf Jahren, schwere Formen wie Wohnungseinbruch nach zehn Jahren. Ermittlungen können die Frist bis zur doppelten Länge strecken. Zivilrechtliche Ansprüche der Opfer folgen eigenen Regeln. Wer beschuldigt wird, sollte früh anwaltlichen Rat einholen. Tipps für den Umgang mit falschen Vorwürfen im Alltag stehen im Artikel Nachbar beschuldigt mich zu Unrecht.

FAQ – Häufige Fragen

Nach wie vielen Jahren verjährt Diebstahl?

Ein einfacher Diebstahl verjährt nach fünf Jahren. Schwere Formen nach § 244 StGB verjähren nach zehn Jahren.

Wann verjährt Ladendiebstahl?

Nach fünf Jahren. Ladendiebstahl ist ein einfacher Diebstahl nach § 242 StGB.

Verjährt Wohnungseinbruch?

Ja, nach zehn Jahren. Mit Unterbrechungen kann die Frist auf höchstens zwanzig Jahre steigen.

Ab wann läuft die Frist?

Ab Beendigung der Tat nach § 78a StGB. Es zählt das konkrete Datum.

Unterbricht eine Anzeige die Verjährung?

Nein. Erst Handlungen wie eine Vernehmung, ein richterlicher Beschluss oder die Anklage unterbrechen sie.

Was ist die absolute Verjährung?

Die Grenze, nach der trotz aller Unterbrechungen Schluss ist. Sie liegt beim Doppelten der normalen Frist.

Wie lange kann man einen Diebstahl anzeigen?

Bis zur Verjährung. Bei geringwertigen Sachen muss der Strafantrag aber binnen drei Monaten gestellt werden.

Verjährt ein Diebstahl bei der Arbeit anders?

Nein. Es gelten dieselben Fristen. Arbeitsrechtliche Folgen wie eine Kündigung sind davon getrennt.

Wann verjährt der Schadensersatz?

Nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Schaden und Täter bekannt wurden.

Verjährt Raub schneller als Diebstahl?

Nein, deutlich langsamer. Raub verjährt wegen der höheren Strafdrohung erst nach zwanzig Jahren.

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Quellen

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