Schengen-Vertrag: Geschichte, Länder und Regeln erklärt

Veröffentlicht am 30.09.2026 · Lesezeit 5 Min.

Stand: September 2026 · Lesezeit: 5 Minuten

Der Schengen-Vertrag ist ein Abkommen europäischer Staaten, das die festen Personenkontrollen an den gemeinsamen Grenzen abschafft. Das erste Abkommen wurde am 14. Juni 1985 im luxemburgischen Schengen unterzeichnet. Heute gehören 29 Staaten zum Schengen-Raum, in dem Reisende Grenzen ohne Passkontrolle überqueren.

Kurzantwort: Der Schengen-Vertrag ist das Abkommen von 1985, das Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten abschafft und an den Außengrenzen einheitliche Regeln einführt. Er ist nach dem Ort Schengen in Luxemburg benannt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterzeichnet am 14. Juni 1985 in Schengen (Luxemburg)
  • Praktisch angewendet seit dem 26. März 1995
  • 29 Staaten gehören dem Schengen-Raum an
  • Zollkontrollen und zeitweise Grenzkontrollen bleiben möglich

Schengen-Vertrag: Bedeutung und Inhalt

Mit dem Schengener Abkommen verzichten die Teilnehmerstaaten auf systematische Personenkontrollen an ihren Binnengrenzen. Wer von Deutschland nach Frankreich, Polen oder Italien fährt, muss an der Grenze nicht anhalten. Die Grenzen selbst bestehen weiter, nur die dauerhafte Kontrolle fällt weg.

Der Begriff „Schengen-Vertrag“ steht im Alltag für mehrere Rechtstexte. Dazu zählen das Übereinkommen von 1985, das Durchführungsübereinkommen von 1990 und später der Schengen-Besitzstand. Diesen Besitzstand übernahm die Europäische Union am 1. Mai 1999 in ihr Recht. Als Ausgleich für die offenen Grenzen sichern die Staaten die Außengrenzen gemeinsam und arbeiten enger bei der Polizei zusammen.

Geschichte des Schengener Abkommens

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten fünf der damals zehn Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft das erste Abkommen. Das Europäische Parlament nennt dafür die Gegend um die luxemburgische Grenzstadt Schengen. Fünf Jahre später ergänzte das Durchführungsübereinkommen die Regeln.

Die Grenzkontrollen fielen erst am 26. März 1995 zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Portugal und Spanien. Italien folgte 1997, Österreich und Griechenland kamen im selben Jahr dazu. Die Nordischen Staaten Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden schlossen sich 2001 an.

Kurzantwort: Zwischen Unterzeichnung 1985 und praktischem Start 1995 liegen zehn Jahre. Erst mit dem Durchführungsübereinkommen von 1990 wurden die Kontrollen tatsächlich abgeschafft.

Schengen-Raum: Welche Länder gehören dazu?

Laut Wikipedia gehören derzeit 29 Staaten zum Schengen-Raum. Es sind fast alle EU-Länder, aber auch vier Nicht-EU-Staaten. Irland und Zypern sind EU-Mitglieder ohne Teilnahme. Wie es bei Beitrittskandidaten aussieht, zeigt der Beitrag zum Thema Albanien und die EU.

Beitritt Staaten
26. März 1995 Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien
1997/1998 Italien, Österreich, Griechenland
25. März 2001 Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden
21. Dezember 2007 Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn
2008/2009 Schweiz
19. Dezember 2011 Liechtenstein
2023 Kroatien
2024/2025 Bulgarien und Rumänien (vollständig seit 1. Januar 2025)

Nicht jedes Staatsgebiet zählt mit. Die Überseegebiete Frankreichs und der Niederlande liegen außerhalb, ebenso die spanischen Städte Ceuta und Melilla in Nordafrika. Wer mehr über Länder mit vielen Nachbarn wissen möchte, findet das im Beitrag über die meisten Nachbarländer.

Personenkontrollen und Zollkontrollen im Schengen-Gebiet

Innerhalb des Raums entfallen die Personenkontrollen bis auf Stichproben hinter der Grenze. Die Zollkontrollen bleiben dagegen bestehen. Wer aus der Schweiz oder Norwegen nach Deutschland fährt, muss Waren oberhalb der Freigrenzen anmelden.

An den Außengrenzen zu Drittstaaten prüfen die Behörden Reisende nach einheitlichem Standard. Wer dort ein gültiges Schengen-Visum vorlegt, darf sich für einen Kurzaufenthalt in allen Teilnehmerstaaten frei bewegen. Ein langfristiges Visum oder ein Aufenthaltstitel eines Schengen-Staates schafft ebenfalls Reisefreiheit.

Grenzkontrollen im Schengen-Raum: Wann sind sie erlaubt?

Der Schengener Grenzkodex erlaubt vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen. Voraussetzung ist eine schwere Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit. Zunächst gelten sie für 30 Tage, eine Verlängerung ist möglich.

Genutzt wurde das Instrument bei Fußball-Turnieren und Gipfeltreffen. Beim G7-Gipfel auf Schloss Elmau 2015 prüfte die Bundespolizei vom 26. Mai bis 15. Juni insgesamt 362.275 Reisende. Seit der Flüchtlingskrise 2015/2016 führten mehrere Länder Kontrollen wieder ein. Auch die Corona-Pandemie führte 2020 zu geschlossenen Grenzen.

Die Reform des Grenzkodex trat am 10. Juli 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1717 in Kraft. Sie regelt unter anderem Kontrollen bei Gesundheitsnotlagen genauer und verbessert den Informationsaustausch der Staaten.

Schengener Informationssystem, EES und ETIAS

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist ein elektronischer Fahndungsverbund. Polizei und Grenzbehörden sehen darin Ausschreibungen zu gesuchten Personen und Sachen. Auch Einreiseverweigerungen für den gesamten Raum werden hier gespeichert.

Am 12. Oktober 2025 ging das Einreise-/Ausreisesystem (EES) schrittweise in Betrieb. Es erfasst Drittstaatsangehörige bei Kurzaufenthalten mit Namen, Reisedokument und Gesichtsbild. Seit dem 10. April 2026 arbeitet es an allen Außengrenzübergängen und ersetzt dort den Stempel im Pass. Das Reisegenehmigungssystem ETIAS war im September 2026 laut Wikipedia noch nicht in Betrieb.

Was der Schengen-Vertrag für Reisende bedeutet

Für Reisen innerhalb des Raums genügt in der Praxis meist ein Ausweis, den man bei Stichproben vorzeigen kann. Ein Reisepass ist nicht an jeder Grenze Pflicht, Fluggesellschaften verlangen aber oft ein Ausweisdokument. Wer zu den Seen und Ufern Mitteleuropas reist, überquert oft mehrere Grenzen ohne Halt. Mehr dazu steht im Beitrag über die größten Seen Europas zeigt.

Kurzantwort: Im Schengen-Raum ist kein Passkontrollpunkt an der Grenze nötig. Ein Ausweis sollte trotzdem mitgeführt werden, denn Stichproben und vorübergehende Kontrollen sind erlaubt.

Fazit

Der Schengen-Vertrag hat Europa von 1985 bis heute geprägt. Er verbindet 29 Staaten zu einem Raum ohne feste Grenzkontrollen, hält aber Ausnahmen für Krisenzeiten bereit. Neue Systeme wie EES und ETIAS verschieben die Kontrolle an die Außengrenzen. Für Reisende bleibt der Alltag einfach, solange ein gültiger Ausweis zur Hand ist.

FAQ – Häufige Fragen

Was regelt der Schengen-Vertrag?

Er schafft die festen Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den Teilnehmerstaaten ab. An den Außengrenzen gelten dafür einheitliche Regeln.

Wann wurde der Schengen-Vertrag unterzeichnet?

Das erste Abkommen entstand am 14. Juni 1985. Das Durchführungsübereinkommen folgte 1990, praktisch angewendet wird es seit dem 26. März 1995.

Warum heißt der Vertrag Schengen?

Der Name stammt vom Unterzeichnungsort. Schengen ist eine Gemeinde im Großherzogtum Luxemburg an der Mosel.

Wie viele Länder gehören zum Schengen-Raum?

Nach Wikipedia und dem Europäischen Parlament sind es 29 Staaten. Bulgarien und Rumänien sind seit dem 1. Januar 2025 vollständig dabei.

Gehört Irland zum Schengen-Raum?

Nein. Irland ist EU-Mitglied, wendet das Abkommen aber nicht an. Zypern gehört ebenfalls nicht dazu.

Ist die Schweiz Mitglied im Schengen-Raum?

Ja. Die Schweiz gehört nicht zur EU, ist aber seit Dezember 2008 bei den Landgrenzen und seit März 2009 bei den Luftgrenzen dabei.

Darf Deutschland Grenzen kontrollieren?

Ja, vorübergehend. Bei schweren Bedrohungen der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit erlaubt der Schengener Grenzkodex zeitlich begrenzte Kontrollen.

Gibt es im Schengen-Raum noch Zollkontrollen?

Ja. Zwischen EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten im Schengen-Raum, etwa Deutschland und der Schweiz, bleiben Zollkontrollen möglich.

Was ist das Schengener Informationssystem?

Das SIS ist ein elektronischer Fahndungsverbund. Die Polizeien der Teilnehmerstaaten tauschen darüber Daten zu gesuchten Personen und Sachen aus.

Was bringt das Einreise-/Ausreisesystem EES?

Es erfasst Drittstaatsangehörige bei Kurzaufenthalten digital und ersetzt seit dem 10. April 2026 an allen Außengrenzübergängen den Stempel im Reisepass.

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Quellen

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