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Kurzantwort: Das Deutsche Rote Kreuz bietet bundesweit Erste-Hilfe-Kurse an und ist als Ausbildungsstelle ermächtigt. Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten und deckt Führerschein und Betrieb ab. Für betriebliche Ersthelfer zahlt der Unfallversicherungsträger, den Führerschein-Kurs zahlst du selbst. Angemeldet wird beim Kreisverband.
Das Rote Kreuz ist für viele die erste Adresse, wenn es um Erste Hilfe geht. Das liegt an der Größe der Organisation und an ihrer Präsenz vor Ort.
Die Kurse laufen über die Kreisverbände. Termine und Gebühren legen diese selbst fest.
Hier stehen die Kursarten, der Umfang und die rechtlichen Vorgaben dahinter.
Wer das DRK ist
Das Deutsche Rote Kreuz wurde am 25. Januar 1921 in Bamberg als eingetragener Verein gegründet. Es ist die Nationale Rotkreuz-Gesellschaft Deutschlands im Sinne der Genfer Abkommen.
Der Verband gliedert sich in einen Bundesverband, 19 Landesverbände, rund 480 Kreisverbände und zahlreiche Ortsvereine. Der Sitz wurde 1990 nach Berlin verlegt.
2023 zählte das DRK knapp 2,5 Millionen Mitglieder. Dazu kommen mehr als 200.000 hauptamtliche Beschäftigte und über 450.000 Ehrenamtliche.
Die Breitenausbildung, also die Erste-Hilfe-Kurse für die Bevölkerung, gehört zu den Kernaufgaben. Daneben stehen Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Blutspendedienste, Pflege und die Verbreitung des humanitären Völkerrechts.
Für Kurssuchende ist wichtig: Es gibt keine zentrale Buchung. Du buchst immer bei einem Kreisverband.
Diese Struktur erklärt auch, warum Preise und Termine so unterschiedlich sind. Der Bundesverband gibt Inhalte und Umfang vor, die wirtschaftlichen Entscheidungen treffen die Kreisverbände.
Welche Kurse angeboten werden
Das DRK führt seine Kurse unter der Bezeichnung Rotkreuzkurs. Der Rotkreuzkurs Erste Hilfe ist der Grundkurs für Freizeit und Beruf.
Daneben gibt es den Rotkreuzkurs Erste Hilfe Fortbildung für alle, deren Nachweis abläuft, sowie den Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind für Kindernotfälle.
Weitere Formate richten sich an bestimmte Gruppen: Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Erste Hilfe für Senioren, Erste Hilfe Sport und der Kurzkurs „Fit in Erste Hilfe“.
Welche Formate vor Ort laufen, unterscheidet sich. Kleine Kreisverbände bieten nicht alle Varianten an.
Für Betriebe ist die Ermächtigung durch den Unfallversicherungsträger entscheidend, nicht der Kursname. Nur Kurse ermächtigter Stellen zählen für die vorgeschriebene Zahl der Ersthelfer.
Neun Unterrichtseinheiten
Der Umfang ist bundesweit einheitlich geregelt. Aus- und Fortbildung dauern jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Das ergibt sechs Stunden und 45 Minuten Unterricht, dazu kommen mindestens 45 Minuten Pause. Meist läuft der Kurs an einem Tag.
Behandelt werden Absichern und Eigenschutz, Notruf, Auffinden einer bewusstlosen Person, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Defibrillator, Wundversorgung, Schock sowie Herzinfarkt und Schlaganfall.
Vorkenntnisse brauchst du nicht, eine Prüfung gibt es nicht. Am Ende erhältst du eine Teilnahmebescheinigung.
Der praktische Anteil ist hoch. Geübt wird an Übungspuppen und in Kleingruppen. Wer den Kurs zum zweiten oder dritten Mal macht, wiederholt bewusst dieselben Handgriffe – Routine ist im Notfall der entscheidende Faktor.
Erste Hilfe für den Führerschein
Was der Nachweis leisten muss, regelt § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bewerber müssen an einer Schulung von mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilnehmen.
Seit dem 1. April 2015 gilt derselbe Kurs für alle Klassen. Vorher gab es eine eintägige Unterweisung für Pkw und einen zweitägigen Lehrgang für Lkw und Bus.
Diesen Kurs zahlst du privat. Die Gebühr setzen die Kreisverbände fest, sie unterscheidet sich je nach Standort. Ein bundesweiter Einheitspreis existiert nicht – frag beim Kreisverband in deiner Nähe nach.
Ein praktischer Hinweis: Beliebte Termine an Samstagen sind oft Wochen im Voraus ausgebucht. Wer den Führerschein plant, meldet sich besser früh an, weil die Fahrschule den Nachweis für die Anmeldung braucht.
Erste Hilfe für den Betrieb
Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 muss jeder Betrieb ausgebildete Ersthelfer stellen. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten reicht eine Person, darüber gelten 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in sonstigen Betrieben.
Ausbilden darf nur eine vom Unfallversicherungsträger ermächtigte Stelle. Das DRK ist ermächtigt.
Die Teilnahmegebühren für die Standard-Aus- und -Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger. Für die Beschäftigten ist der Kurs damit kostenfrei; der Arbeitgeber zahlt Lohn und Fahrtkosten.
Fortgebildet wird in der Regel alle zwei Jahre. Wer die Frist überschreitet, zählt bis zur Auffrischung nicht mehr zur vorgeschriebenen Anzahl.
Die Anzahl muss jederzeit gewährleistet sein. Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb muss der Betrieb einrechnen, deshalb werden in der Praxis mehr Personen ausgebildet als die Quote verlangt.
Anmeldung und Ablauf
Die Anmeldung läuft über die Kurssuche des DRK oder direkt beim Kreisverband. Betriebe melden mehrere Personen gebündelt an und geben die Mitgliedsnummer ihres Unfallversicherungsträgers an.
Viele Kreisverbände schulen auf Wunsch im Unternehmen. Das spart Fahrtzeit und lohnt sich ab einer bestimmten Gruppengröße.
Für den Kurstag gilt: bequeme Kleidung, Ausweis mitnehmen, ganzen Tag einplanen. Dieser Text ist eine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein Erste-Hilfe-Kurs beim Roten Kreuz?
Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, also 6 Stunden und 45 Minuten plus Pausen.
Was kostet der Kurs?
Für den Führerschein zahlst du selbst; die Gebühr legt der Kreisverband fest. Für betriebliche Ersthelfer trägt sie der Unfallversicherungsträger.
Gilt der Kurs für Führerschein und Betrieb?
Ja. Der Grundkurs deckt beides ab, solange er bei einer ermächtigten Stelle absolviert wurde und nicht älter als zwei Jahre ist.
Wie oft muss ich auffrischen?
Als betrieblicher Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre mit neun Unterrichtseinheiten.
Gibt es Kurse für Kindernotfälle?
Ja, der Rotkreuzkurs Erste Hilfe am Kind behandelt Notfälle bei Säuglingen und Kindern.
Wo melde ich mich an?
Über die Kurssuche auf drk.de oder direkt beim Kreisverband vor Ort.
Quellen
- Erste Hilfe – Deutsches Rotes Kreuz
- Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe – DGUV
- § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung – Gesetze im Internet
- Deutsches Rotes Kreuz – Wikipedia
Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.






