Betrieblicher Ersthelfer: Anzahl, Ausbildung, Kosten

Kurzantwort: Jeder Betrieb braucht ausgebildete Ersthelfer. Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten reicht eine Person. Ab 21 sind es 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in allen anderen Betrieben. Die Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten, die Fortbildung steht in der Regel alle zwei Jahre an. Die Lehrgangsgebühren übernimmt der Unfallversicherungsträger.

Die Pflicht steht in der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Sie bindet jeden Arbeitgeber in Deutschland, vom Zwei-Personen-Büro bis zum Werk mit 3.000 Beschäftigten. Wer keine Ersthelfer benennt, verstößt gegen eine Unfallverhütungsvorschrift.

Ersthelfer ist eine Funktion im Betrieb. Du bekommst sie, wenn du einen Lehrgang bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle abgeschlossen hast. Deine Aufgabe beginnt in dem Moment, in dem jemand umkippt, sich schneidet oder eine Leiter herunterfällt — und sie endet, wenn der Rettungsdienst übernimmt.

Die wichtigsten Zahlen und Fristen stehen unten. Sie stammen aus dem Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, nicht aus Werbetexten von Kursanbietern.

Wer als betrieblicher Ersthelfer zählt

Als Ersthelfer gilt, wer bei einer ermächtigten Stelle ausgebildet wurde. Wer eine sanitätsdienstliche oder rettungsdienstliche Ausbildung mitbringt, zählt ebenfalls. Dasselbe gilt für abgeschlossene Ausbildungen in Gesundheitsberufen, etwa in der Pflege.

Die Auswahl trifft der Arbeitgeber. Sinnvoll sind Menschen, die tatsächlich vor Ort sind: in der Produktion, im Lager, in der Spätschicht. Ein einziger Ersthelfer, der drei Tage die Woche im Homeoffice sitzt, deckt die Anwesenheitszeiten nicht ab.

Ersthelfer bleibst du nur, solange die Fortbildung aktuell ist. Läuft sie ab, zählst du für die Quote nicht mehr mit.

Ausbilden dürfen nur Stellen, die der Unfallversicherungsträger dazu ermächtigt hat. Dahinter steht ein Prüfverfahren. Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Unfallversicherungsträger sitzt bei der VBG in Würzburg und begutachtet die Anbieter. Wer bucht, prüft vorher, ob der Anbieter dort geführt wird. Das trennt den anerkannten Lehrgang von einem Kurs, der nur so aussieht.

So viele Ersthelfer schreibt die DGUV Vorschrift 1 vor

Maßgeblich ist die Zahl der anwesenden Versicherten, nicht die Zahl auf der Gehaltsliste. § 26 der DGUV Vorschrift 1 nennt diese Werte:

  • 2 bis 20 anwesende Versicherte: mindestens 1 Ersthelfer
  • mehr als 20 in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5 Prozent
  • mehr als 20 in allen sonstigen Betrieben: 10 Prozent
  • Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer je Gruppe
  • Hochschulen: 10 Prozent der Versicherten

Ein Metallbetrieb mit 60 Leuten im Schichtbetrieb braucht also sechs Ersthelfer — und zwar so verteilt, dass in jeder Schicht jemand da ist. Urlaub und Krankheit rechnest du besser ein. Viele Betriebe bilden deshalb doppelt so viele Leute aus wie das Minimum verlangt.

Die Ausbildung dauert neun Unterrichtseinheiten

Der Erste-Hilfe-Lehrgang umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Mit Pausen ist das ein Arbeitstag. Inhalt sind unter anderem stabile Seitenlage, Wiederbelebung mit Herzdruckmassage, Umgang mit dem Defibrillator, starke Blutungen, Schock und Notruf.

Der Kurs muss in Präsenz stattfinden. Die DGUV lässt reine Online-Formate für die betriebliche Erste Hilfe nicht zu, weil die praktischen Übungen sonst wegfallen. Ein Zertifikat aus einem Webinar hilft dir für diese Funktion also nicht weiter.

Der praktische Teil frisst den größten Anteil der Zeit. Herzdruckmassage am Übungsmodell, Seitenlage mit einer erwachsenen Person, Druckverband am Arm der Kollegin im Stuhlkreis. Dieser Teil entscheidet später darüber, ob jemand im Ernstfall anfasst oder stehen bleibt.

Fortbildung: in der Regel alle zwei Jahre

Die Fortbildung umfasst ebenfalls neun Unterrichtseinheiten und steht in der Regel alle zwei Jahre an. Wer den Termin reißt, verliert den Status nicht sofort — die DGUV verweist darauf, dass die Fortbildung dann bei nächster Gelegenheit nachgeholt wird. Für die Quote solltest du dich darauf nicht verlassen.

Praktisch hilft eine schlichte Liste mit Namen, Kursdatum und Ablaufdatum. Wer sie führt, sieht drei Monate vorher, wann es eng wird.

Wer die Kosten trägt

Die Teilnahmegebühren für die Aus- und Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger, also die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse. Der Anbieter rechnet direkt mit ihnen ab, wenn er ermächtigt ist und der Betrieb den Lehrgang über das übliche Anmeldeverfahren bucht.

Die Arbeitszeit zahlt der Betrieb. Der Kurs findet während der Arbeitszeit statt, ein Abzug vom Urlaubskonto ist nicht vorgesehen. Fahrtkosten und Verpflegung übernimmt die Unfallversicherung nicht.

Wer privat bucht, etwa für den Führerschein oder einen Trainerschein, zahlt selbst. Üblich sind je nach Anbieter und Region 30 bis 60 Euro. Für Betriebe läuft die Anmeldung über das Verfahren des Unfallversicherungsträgers, sonst bleibt die Rechnung im Haus hängen.

Aufgaben, Dokumentation und Haftung

Jede Erste-Hilfe-Leistung wird dokumentiert. § 24 der DGUV Vorschrift 1 verlangt Aufzeichnungen über Name, Zeit, Ort, Hergang, Art der Verletzung, Maßnahmen und Zeugen. Diese Aufzeichnungen bleiben fünf Jahre erhalten. Dafür gibt es das Verbandbuch oder den Meldeblock der DGUV, elektronisch geht es auch. Es sind personenbezogene Daten, sie gehören weggeschlossen.

Der Sinn dahinter zeigt sich Wochen später: Wenn aus der kleinen Schnittwunde eine Entzündung wird, belegt der Eintrag, dass der Unfall bei der Arbeit passiert ist. Ohne Eintrag wird die Anerkennung als Arbeitsunfall schwierig.

Zur Haftung: Wer nach bestem Wissen hilft, muss keine Schadenersatzforderungen fürchten. Die DGUV stellt in ihrer Schrift zu Rechtsfragen klar, dass Ersthelfer auch dann geschützt sind, wenn ihnen bei der Hilfe ein Fehler unterläuft. Umgekehrt gilt § 323c StGB: Wer bei einem Unglücksfall keine Hilfe leistet, obwohl sie zumutbar wäre, riskiert Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Häufige Fragen

Wie viele Ersthelfer braucht ein Büro mit 30 Leuten?

Fünf Prozent von 30 sind 1,5 — aufgerundet zwei Ersthelfer. Entscheidend ist, dass sie auch anwesend sind.

Zählen Azubis und Aushilfen mit?

Ja. Maßgeblich sind die anwesenden Versicherten, unabhängig vom Vertragstyp.

Was kostet die Ausbildung den Betrieb?

Die Lehrgangsgebühr übernimmt der Unfallversicherungsträger. Der Betrieb trägt die Arbeitszeit.

Gilt ein Führerschein-Kurs als Ersthelfer-Ausbildung?

Der Lehrgang hat denselben Umfang von neun Unterrichtseinheiten. Für die betriebliche Funktion muss er bei einer ermächtigten Stelle absolviert und über den Unfallversicherungsträger abgerechnet worden sein. Kläre das vorher mit deiner Berufsgenossenschaft.

Darf ich die Aufgabe ablehnen?

Der Arbeitgeber bestellt Ersthelfer. Gegen den Willen der Beschäftigten funktioniert das schlecht, deshalb wird in der Praxis gefragt. Eine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung trifft dich nach § 323c StGB ohnehin.

Wie lange bleibt die Bescheinigung gültig?

Für die betriebliche Funktion gilt das Zwei-Jahres-Intervall der Fortbildung. Danach ist eine Auffrischung nötig.

Quellen

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Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.

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