Wie funktioniert Oviva? App auf Rezept bei Adipositas

Kurz gesagt: Oviva Direkt für Adipositas ist eine digitale Gesundheitsanwendung – eine sogenannte DiGA. Sie steht im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt, wenn sie ärztlich verordnet wird. Der Freischaltcode kommt nicht aus der Apotheke, sondern von der Krankenkasse.

Der wichtigste Unterschied zu einer normalen Abnehm-App: Sie ist als Medizinprodukt geprüft und verordnungsfähig.

Was eine DiGA ist

DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendung. Seit 2020 können Ärztinnen und Ärzte solche Apps auf Rezept verordnen; die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten vollständig.

Voraussetzung ist die Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis des BfArM. Dafür muss der Hersteller Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und einen positiven Versorgungseffekt nachweisen.

Wer sie bekommt

Oviva Direkt für Adipositas richtet sich an Erwachsene ab 18 Jahren mit einem Body-Mass-Index von 30 oder darüber.

Die Verordnung erfolgt in der Regel für 90 Tage und kann bei Bedarf erneuert werden.

Der Weg zur Freischaltung

1. Arztpraxis. Die Verordnung erfolgt auf dem Kassenrezept beziehungsweise als E-Rezept, mit Angabe der DiGA.

2. Krankenkasse. Das Rezept wird nicht in der Apotheke eingelöst, sondern bei der eigenen Krankenkasse eingereicht. Das ist der Punkt, an dem die meisten stolpern.

3. Freischaltcode. Die Kasse prüft und schickt einen persönlichen Code – digital über ihre App beziehungsweise ihr Portal oder per Post.

4. App. Mit dem Code wird die Anwendung freigeschaltet.

Alternativ kann man sich auch direkt an die Krankenkasse wenden, wenn eine entsprechende Diagnose bereits dokumentiert ist.

Was die App im Alltag macht

Ernährungsprotokoll. Mahlzeiten werden erfasst, teils über Fotoerkennung.

Lerneinheiten. Inhalte zu Ernährung, Bewegung und Verhalten, aufgeteilt in kurze Abschnitte.

Ziele und Rückmeldung. Wöchentliche Schritte statt großer Vorsätze.

Fachliche Begleitung. Je nach Programm mit Kontakt zu Ernährungsfachkräften über die App.

Was sie nicht ist

Kein Medikament, keine Diät mit garantiertem Ergebnis und kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung von Begleiterkrankungen. Der Nutzen entsteht über Verhaltensänderung – die Arbeit bleibt beim Nutzer.

Wie digitale Anwendungen zugelassen werden

Digitale Gesundheitsanwendungen werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte geprüft und in ein öffentliches Verzeichnis aufgenommen. Geprüft werden Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Datenschutz und der medizinische Nutzen. Erst mit der Aufnahme entsteht der Anspruch auf Erstattung.

Die Aufnahme kann vorläufig oder dauerhaft erfolgen. Bei einer vorläufigen Aufnahme muss der Hersteller den Nutzen innerhalb von zwölf Monaten nachweisen, sonst wird die Anwendung wieder gestrichen. Dieser Unterschied ist im Verzeichnis vermerkt.

Das Verzeichnis ist frei zugänglich und listet zu jeder Anwendung Einsatzgebiet, Anbieter und Preis. Wer wissen will, ob eine App erstattungsfähig ist, findet dort die verbindliche Auskunft. Werbeaussagen von Anbietern ersetzen diesen Blick nicht.

Was die Verordnung kostet

Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten vollständig, ein Eigenanteil fällt nicht an. Der Preis wird zwischen Hersteller und Kassenverband verhandelt und ist im Verzeichnis ausgewiesen. Er liegt je nach Anwendung im dreistelligen Bereich pro Quartal.

Privatversicherte müssen die Erstattung mit ihrem Versicherer klären, weil hier andere Bedingungen gelten. Viele Tarife übernehmen die Kosten inzwischen, verbindlich ist das aber nicht. Eine vorherige Anfrage erspart Ärger.

Auch ohne ärztliche Verordnung ist eine Nutzung möglich, wenn die Kasse den Antrag auf Grundlage eines Nachweises der Erkrankung genehmigt. Dieser Weg ist im Gesetz vorgesehen. Die Kassen informieren dazu auf ihren Seiten.

Datenschutz und Datensicherheit

Für digitale Gesundheitsanwendungen gelten strengere Anforderungen als für gewöhnliche Apps, unter anderem zur Verschlüsselung, zur Serverstandortwahl und zur Zweckbindung der Daten. Eine Weitergabe zu Werbezwecken ist ausgeschlossen. Diese Anforderungen werden im Zulassungsverfahren geprüft.

Gespeichert werden Gesundheitsdaten, die zu den besonders geschützten Datenkategorien gehören. Nutzerinnen und Nutzer haben Anspruch auf Auskunft, Berichtigung und Löschung. Diese Rechte lassen sich formlos geltend machen.

Vor der Nutzung lohnt der Blick in die Datenschutzerklärung, insbesondere auf die Abschnitte zu Auswertung und Weitergabe. Auch die Frage, was nach Ende der Nutzung mit den Daten geschieht, sollte dort beantwortet sein. Fehlt das, ist Nachfragen angebracht.

Ernährungsberatung als Kassenleistung

Neben digitalen Anwendungen übernehmen Krankenkassen anteilig eine persönliche Ernährungsberatung, wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt. Die Beratung muss von qualifizierten Fachkräften erbracht werden, etwa Diätassistenten oder Ökotrophologen mit Zertifikat. Üblich sind mehrere Termine über einige Monate.

Die Erstattung liegt je nach Kasse bei einem Teil der Kosten, oft achtzig Prozent bis zu einem Höchstbetrag. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen den Kassen deutlich. Vor Beginn sollte die Zusage schriftlich vorliegen.

Beide Wege lassen sich kombinieren: die App für den Alltag, die Beratung für individuelle Fragen. Fachgesellschaften halten diese Kombination für sinnvoll. Eine App allein deckt komplexe Situationen selten ab.

Was belegt ist und was nicht

Für die Aufnahme ins Verzeichnis muss ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden, etwa eine Verbesserung des Gesundheitszustands oder der Behandlungsabläufe. Die zugrunde liegenden Studien sind je nach Anwendung unterschiedlich umfangreich. Sie werden im Verzeichnis benannt.

Kritik gibt es an der Qualität mancher Nachweise und an den Preisen im ersten Jahr. Fachgesellschaften und Kassen fordern seit Jahren strengere Anforderungen. Diese Debatte ist öffentlich dokumentiert.

Für Nutzerinnen und Nutzer heißt das: Eine App auf Rezept ist geprüft, aber kein Wundermittel. Ihr Nutzen hängt stark davon ab, wie regelmäßig sie eingesetzt wird. Das gilt für alle Anwendungen dieser Art.

Was nach Ablauf des Rezepts passiert

Eine Verordnung gilt in der Regel für drei Monate. Danach kann sie verlängert werden, wenn die Behandlung weiterhin sinnvoll ist. Die Entscheidung trifft die Arztpraxis.

Wird nicht verlängert, endet der Zugang zur Vollversion; ein Teil der Anbieter stellt eingeschränkte Funktionen weiter bereit. Ob und wie lange eigene Daten abrufbar bleiben, steht in den Nutzungsbedingungen. Ein Export vor Ablauf ist deshalb sinnvoll.

Wer die Anwendung selbst weiterzahlen will, kann das meist tun. Die Preise entsprechen dann dem im Verzeichnis genannten Betrag. Für viele lohnt sich stattdessen eine persönliche Beratung.

Häufige Fragen

Was kostet Oviva?

Bei ärztlicher Verordnung und Erfüllung der Voraussetzungen übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten vollständig.

Wo löse ich das Rezept ein?

Bei der Krankenkasse, nicht in der Apotheke.

Wie lange gilt die Verordnung?

In der Regel 90 Tage, eine Folgeverordnung ist möglich.

Gibt es andere Apps auf Rezept bei Adipositas?

Ja, das DiGA-Verzeichnis des BfArM listet alle zugelassenen Anwendungen mit den jeweiligen Voraussetzungen.

Dieser Text ersetzt keine ärztliche Beratung.

Wer prüft solche Apps?

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Fällt ein Eigenanteil an?

Für gesetzlich Versicherte nicht.

Wie lange gilt eine Verordnung?

In der Regel drei Monate.

Quellen

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