Wie funktioniert OnlyFans? Abos, Auszahlung und Steuern

Kurz gesagt: OnlyFans ist eine Abo-Plattform. Wer Inhalte veröffentlicht, legt einen monatlichen Preis fest; wer sie sehen will, abonniert. Die Plattform behält 20 Prozent der Einnahmen ein, 80 Prozent gehen an den Creator.

Technisch ist es ein Bezahlschrankensystem – vergleichbar mit einem digitalen Zeitungsabo, nur pro Person statt pro Redaktion.

Wie die Bezahlung läuft

Ein Creator legt einen Abopreis fest, üblich sind Beträge zwischen 5 und 50 US-Dollar im Monat. Wer abonniert, zahlt automatisch weiter, bis er kündigt.

Daneben gibt es zwei weitere Einnahmewege: Trinkgeld für einzelne Beiträge und kostenpflichtige Nachrichten, bei denen einzelne Inhalte gegen Einmalzahlung freigeschaltet werden.

Manche Profile sind kostenlos abonnierbar und verdienen ausschließlich über diese Zusatzzahlungen.

Die Provision

OnlyFans behält 20 Prozent jeder Zahlung ein. Damit sind Zahlungsabwicklung, Hosting und Betrieb abgedeckt.

Ausgezahlt wird auf ein Bankkonto, üblicherweise ab einem Mindestbetrag und mit einigen Werktagen Verzögerung. Für die Auszahlung sind eine Identitätsprüfung und ein Altersnachweis erforderlich – anonym lässt sich dort kein Geld verdienen.

Was viele unterschätzen: Steuern

Einnahmen über OnlyFans sind in Deutschland steuerpflichtig. Sie zählen in der Regel als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, was eine Gewerbeanmeldung nötig macht.

Dazu kommt die Umsatzsteuer. Da der Betreiber im Ausland sitzt, greifen Sonderregeln zum Leistungsort. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzen will, muss deren Grenzen kennen – sie gilt nicht in jedem Fall.

Das Finanzamt erfährt von den Einnahmen durch internationale Kontrollmitteilungen und Plattformmeldepflichten. Wer nichts angibt, riskiert eine Nachzahlung samt Zinsen.

Inhalte und Regeln

Die Plattform ist ab 18 Jahren, sowohl für Creator als auch für Abonnenten. Bekannt geworden ist sie für erotische Inhalte, genutzt wird sie aber auch für Fitness, Musik, Kochen und Coaching.

Die Nutzungsbedingungen verbieten unter anderem Inhalte mit Minderjährigen, Gewaltdarstellungen und die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Einwilligung der Abgebildeten.

Die Risiken

Screenshots. Technisch lässt sich nicht verhindern, dass Abonnenten Inhalte mitschneiden und weiterverbreiten. Einmal im Umlauf, sind sie kaum zurückzuholen.

Klarname. Für die Auszahlung müssen echte Daten hinterlegt werden. Gegenüber Abonnenten bleibt der Name verborgen, gegenüber der Plattform nicht.

Dauerhaftigkeit. Was einmal veröffentlicht wurde, kann Jahre später wieder auftauchen – auch nach Löschung des Kontos.

Wie das Abomodell aufgebaut ist

Anbieter legen einen monatlichen Preis fest, den Abonnenten automatisch zahlen, solange sie nicht kündigen. Dazu kommen Einzelverkäufe von Inhalten und Trinkgelder. Diese drei Erlösquellen ergänzen einander.

Die Plattform behält von jeder Zahlung einen festen Anteil ein und zahlt den Rest aus. Auszahlungen erfolgen auf ein hinterlegtes Bankkonto, meist mit einer Mindestsumme und einer Wartezeit. Diese Bedingungen stehen in den Nutzungsbedingungen.

Weil die Einnahmen an Abonnentenzahlen hängen, schwanken sie stark. Ein Rückgang der Abos wirkt unmittelbar. Planbare Einnahmen entstehen erst bei größerer Reichweite.

Steuerliche Pflichten in Deutschland

Einnahmen sind steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie im Ausland ausgezahlt werden. In der Regel liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor, die beim Gewerbeamt anzumelden ist. Das Finanzamt erhält davon automatisch Kenntnis.

Ab bestimmten Umsatzgrenzen kommt die Umsatzsteuer hinzu, wobei bei Leistungen an ausländische Plattformen besondere Regeln gelten. Häufig ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erforderlich. Diese Fragen sollten vorab mit einer Steuerberatung geklärt werden.

Wer Einnahmen nicht erklärt, riskiert Nachzahlungen, Zinsen und ein Steuerstrafverfahren. Plattformen melden Daten inzwischen in mehreren Ländern an die Finanzverwaltung. Die Annahme, solche Einkünfte blieben unentdeckt, ist überholt.

Die Meldepflicht der Plattformen

Seit Anfang 2023 müssen digitale Plattformen in der Europäischen Union Daten über ihre Anbieter an die Steuerbehörden melden. Erfasst werden Identität, Kontodaten und Höhe der Einnahmen. Die Meldungen erfolgen jährlich.

Die Regelung beruht auf einer EU-Richtlinie und ist in Deutschland im Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt. Betroffen sind auch Vermietungs- und Verkaufsplattformen. Der Anwendungsbereich ist breit.

Für Anbieter bedeutet das, dass die Finanzverwaltung Einnahmen abgleichen kann. Eine ordnungsgemäße Erklärung ist damit nicht nur rechtlich geboten, sondern auch praktisch alternativlos. Buchhaltung von Anfang an erspart Ärger.

Rechtliche Fragen bei den Inhalten

Für pornografische Inhalte gilt in Deutschland eine Pflicht zur wirksamen Altersverifikation. Die Landesmedienanstalten gehen gegen Angebote vor, die das nicht erfüllen. Verstöße können zu Sperrungen und Bußgeldern führen.

Unabhängig davon gilt das Recht am eigenen Bild: Auf Aufnahmen dürfen keine anderen Personen erkennbar sein, ohne dass sie eingewilligt haben. Das betrifft auch Hintergründe und Spiegelungen. Eine schriftliche Einwilligung ist die sichere Lösung.

Urheberrechtlich geschützte Musik oder Bildmaterial darf nicht ohne Lizenz verwendet werden. Verstöße führen zu Abmahnungen. Freie Musikbibliotheken sind eine unproblematische Alternative.

Datenschutz und persönliche Sicherheit

Inhalte lassen sich trotz Sperren aufzeichnen und weiterverbreiten. Wer erkennbar auftritt, muss damit rechnen, dass Material dauerhaft im Netz bleibt. Diese Entscheidung sollte bewusst getroffen werden.

Empfohlen wird, Klarnamen, Wohnort und erkennbare Details in Hintergründen zu vermeiden und ein separates Konto für geschäftliche Zwecke zu nutzen. Auch Metadaten in Dateien enthalten teilweise Ortsangaben. Sie sollten entfernt werden.

Bei Belästigung oder Erpressung ist eine Anzeige möglich; Erpressung mit intimen Aufnahmen ist strafbar. Beratungsstellen bieten Unterstützung an. Betroffene sollten Beweise sichern und nicht auf Forderungen eingehen.

Was Anbieter unterschätzen

Der Zeitaufwand für Produktion, Kommunikation mit Abonnenten und Vermarktung ist erheblich und wird regelmäßig unterschätzt. Viele Anbieter arbeiten faktisch in Vollzeit. Die Einnahmen verteilen sich zudem sehr ungleich.

Erhebungen zeigen, dass ein kleiner Teil der Anbieter den größten Teil der Einnahmen erzielt, während die Mehrheit geringe Beträge verdient. Diese Verteilung ist bei allen Plattformen ähnlich. Werbeversprechen über schnelles Geld sind entsprechend unrealistisch.

Wer einsteigt, sollte vorab klären, wie lange Inhalte online bleiben, wie ein Ausstieg funktioniert und welche Spuren bleiben. Ein späterer Berufswechsel kann dadurch erschwert werden. Diese Überlegung gehört an den Anfang.

Häufige Fragen

Sehen andere, dass ich abonniert habe?

Nicht öffentlich. Auf dem Kontoauszug erscheint allerdings eine Abbuchung.

Wie kündigt man ein Abo?

In den Abo-Einstellungen die automatische Verlängerung deaktivieren. Der Zugang bleibt bis zum Ende des bezahlten Zeitraums bestehen.

Ab welchem Alter darf man mitmachen?

Ab 18 Jahren, mit Ausweisprüfung.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

In aller Regel ja. Die genaue Einordnung sollte mit einem Steuerberater geklärt werden.

Sind die Einnahmen steuerpflichtig?

Ja, unabhängig vom Ort der Auszahlung.

Melden Plattformen Daten an das Finanzamt?

Ja, seit 2023 innerhalb der EU verpflichtend.

Was gilt für erkennbare Dritte?

Sie müssen ausdrücklich einwilligen.

Quellen

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