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Kurz gesagt: Beim Leasing mietet man ein Auto für eine feste Laufzeit. Bezahlt wird nur der Wertverlust in dieser Zeit, nicht der ganze Wagen. Am Ende geht das Auto zurück – und genau bei der Rückgabe entstehen die meisten Streitfälle.
Ein Leasingvertrag ist kein Kauf auf Raten. Man wird nie Eigentümer.
Woraus die Rate entsteht
Grundlage ist der Listenpreis abzüglich Rabatt. Davon wird der erwartete Restwert am Vertragsende abgezogen. Die Differenz ist der Wertverlust, den man bezahlt – verteilt auf die Laufzeit, zuzüglich Zinsen und Marge.
Deshalb sind Modelle mit hohem Wiederverkaufswert im Leasing oft günstiger als billigere Autos, die schnell an Wert verlieren.
Die drei Zahlen, auf die es ankommt
Anzahlung. Auch Sonderzahlung genannt. Sie senkt die Rate, ist aber weg – und bei einem Totalschaden im ersten Jahr meist verloren.
Laufzeit. Üblich sind 24 bis 48 Monate.
Jahreslaufleistung. Die vereinbarten Kilometer. Mehrkilometer kosten je nach Vertrag einige Cent pro Kilometer, Minderkilometer werden oft nur teilweise erstattet.
Der Leasingfaktor
Mit ihm lassen sich Angebote vergleichen: monatliche Rate geteilt durch den Bruttolistenpreis, mal 100. Ein Faktor unter 1,0 gilt als gutes Angebot, unter 0,5 als sehr gutes.
Sauber wird der Vergleich erst, wenn man die Anzahlung auf die Laufzeit umlegt und mit einrechnet – sonst sieht jedes Angebot mit hoher Sonderzahlung künstlich günstig aus.
Kilometer- oder Restwertleasing
Kilometerleasing. Abgerechnet wird nach gefahrenen Kilometern. Das Risiko der Marktentwicklung trägt der Leasinggeber. Für Privatkunden ist das die sicherere Variante.
Restwertleasing. Am Ende wird der tatsächliche Wert ermittelt. Liegt er unter der Kalkulation, zahlt der Leasingnehmer die Differenz. Das Risiko liegt beim Kunden – und es kann vierstellig werden.
Wo es bei der Rückgabe teuer wird
Normale Gebrauchsspuren muss der Leasinggeber hinnehmen. Streit gibt es über die Grenze dazwischen: Steinschläge, Kratzer, abgefahrene Reifen, fehlende Serviceeinträge.
Was hilft: das Auto vor der Rückgabe von einer unabhängigen Stelle begutachten lassen, Schäden vorher selbst reparieren lassen und alle Wartungen lückenlos im Serviceheft haben.
Was zusätzlich anfällt
Versicherung, Steuer, Wartung, Reifen und oft eine Überführungspauschale. Manche Angebote enthalten Wartung, viele nicht. Wer nur auf die Rate schaut, rechnet sich arm.
Wer haftet und wer versichert
Rechtlich bleibt der Leasinggeber Eigentümer, der Leasingnehmer ist Halter und damit für Zulassung, Steuer und Versicherung zuständig. Vorgeschrieben ist meist eine Vollkaskoversicherung mit niedriger Selbstbeteiligung. Die Bedingungen stehen im Vertrag.
Bei einem Totalschaden oder Diebstahl entsteht häufig eine Lücke zwischen Zeitwert und offener Leasingforderung. Diese Lücke deckt eine GAP-Deckung ab, die separat abgeschlossen oder in der Kaskoversicherung enthalten sein muss. Ohne sie kann eine erhebliche Restschuld bleiben.
Reparaturen müssen in der Regel in Vertragswerkstätten erfolgen, und Wartungsintervalle sind einzuhalten. Verstöße können bei der Rückgabe zu Forderungen führen. Belege sollten deshalb aufbewahrt werden.
Wenn sich die Lebenslage ändert
Ein Leasingvertrag ist auf feste Laufzeit geschlossen und lässt sich nicht ohne Weiteres kündigen. Möglich ist meist nur eine vorzeitige Auflösung gegen Ausgleichszahlung. Deren Höhe richtet sich nach den ausstehenden Raten und dem Fahrzeugwert.
Eine Alternative ist die Übernahme durch eine andere Person, sofern der Leasinggeber zustimmt. Es gibt spezialisierte Plattformen für solche Übernahmen. Der Wechsel ist mit Gebühren verbunden.
Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz geschlossen wurden, besteht ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen. Bei fehlerhafter Belehrung kann die Frist länger laufen. Das war in den vergangenen Jahren Gegenstand zahlreicher Verfahren.
Steuerliche Behandlung
Für Selbstständige und Unternehmen sind Leasingraten in der Regel sofort als Betriebsausgabe abziehbar, während ein gekauftes Fahrzeug über die Nutzungsdauer abgeschrieben wird. Dieser Unterschied wirkt auf den Zeitpunkt, nicht auf die Gesamthöhe. Er kann die Liquidität verbessern.
Eine Sonderzahlung zu Beginn ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls sofort abziehbar, bei längeren Zeiträumen aber zu verteilen. Die Einzelheiten sind steuerlich geregelt. Hier lohnt eine Beratung.
Bei privater Nutzung eines Firmenfahrzeugs ist ein geldwerter Vorteil zu versteuern, unabhängig davon, ob geleast oder gekauft wurde. Berechnet wird pauschal oder über ein Fahrtenbuch. Für Elektrofahrzeuge gelten günstigere Sätze.
Leasing im Vergleich zu Kauf und Abo
Beim Kauf trägt man das Restwertrisiko selbst, hat dafür aber ein Fahrzeug ohne Bindung. Beim Leasing ist die monatliche Belastung planbar, dafür fallen bei Rückgabe möglicherweise Nachzahlungen an. Welche Variante günstiger ist, hängt von Haltedauer und Fahrleistung ab.
Auto-Abos bündeln Rate, Versicherung, Steuer und Wartung und sind kürzer kündbar, dafür teurer. Sie eignen sich für Übergangszeiten. Ein Vergleich lohnt sich nur bei gleicher Leistungsbasis.
Für Vielfahrer ist Kilometerleasing mit hoher vereinbarter Laufleistung meist günstiger als teure Nachberechnungen. Wer wenig fährt, sollte die Kilometer nicht zu hoch ansetzen, weil ungenutzte nur teilweise erstattet werden. Diese Rechnung gehört vor Vertragsschluss.
Was bei der Rückgabe passiert
Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug begutachtet, meist durch einen unabhängigen Sachverständigen. Bewertet werden Schäden über normale Gebrauchsspuren hinaus, fehlende Teile und Laufleistung. Das Protokoll ist Grundlage der Abrechnung.
Sinnvoll ist, vorher selbst zu prüfen und kleinere Schäden reparieren zu lassen, weil Werkstattpreise oft unter den Pauschalen des Leasinggebers liegen. Auch Reifenprofil und Zubehör sollten kontrolliert werden. Zwei Schlüssel und Bordmappe gehören dazu.
Gegen eine Abrechnung kann Widerspruch eingelegt werden, gestützt auf ein eigenes Gutachten. Verbraucherzentralen beraten dazu. Viele Forderungen werden nach Widerspruch reduziert.
Häufige Fragen
Kann man einen Leasingvertrag vorzeitig beenden?
In der Regel nicht einseitig. Möglich ist meist nur eine Übernahme durch jemand anderen, was der Leasinggeber genehmigen muss.
Wem gehört das Auto?
Dem Leasinggeber. Man ist Halter, nicht Eigentümer.
Lohnt sich Leasing für Privatleute?
Wenn man regelmäßig ein neues Auto will und die Kilometer gut abschätzen kann. Wer ein Auto lange fährt, kommt mit Kauf meist günstiger.
Was ist eine GAP-Versicherung?
Sie deckt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert und der offenen Leasingforderung bei Totalschaden oder Diebstahl. Ohne sie kann eine Restforderung offen bleiben.
Wer versichert das Fahrzeug?
Der Leasingnehmer, meist mit Vollkasko.
Was ist eine GAP-Deckung?
Sie schließt die Lücke zwischen Zeitwert und Restforderung.
Kann man vorzeitig aussteigen?
Nur gegen Ausgleich oder über eine Übernahme.
Quellen
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