Inhalt
Kurzantwort: Eine Erste-Hilfe-Tasche ist die weiche Bauform des Verbandkastens. Welcher Inhalt Pflicht ist, hängt vom Einsatzort ab: im Auto gilt DIN 13164, in kleineren Betrieben DIN 13157 mit 65 Teilen, in größeren DIN 13169 mit 127 Teilen. Entscheidend ist die Norm, nicht die Hülle.
Ob Tasche oder Koffer, spielt für die Vorschrift keine Rolle. Geprüft wird der Inhalt und die aufgedruckte Norm.
Die Tasche hat trotzdem praktische Vorteile. Sie lässt sich tragen, passt in einen Rucksack und drückt nicht, wenn sie hinter dem Sitz liegt.
Wichtig ist, dass die Norm auf der Verpackung steht und der Inhalt vollständig ist. Eine selbst zusammengestellte Tasche erfüllt keine Vorschrift, so gut sie auch bestückt sein mag.
Wofür eine Erste-Hilfe-Tasche gedacht ist
Sie soll die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Damit ist der Zweck klar begrenzt: Blutungen stillen, Wunden abdecken, den Betroffenen warm halten, sich selbst schützen.
Für alles Weitere ist der Rettungsdienst zuständig. Deshalb enthält keine genormte Tasche Medikamente, auch keine Schmerzmittel. Wer solche Mittel weitergibt, übernimmt eine Verantwortung, die er meist nicht überblickt.
Der Eigenschutz steht dabei an erster Stelle. Einmalhandschuhe sind kein Zubehör, sondern der Grund, warum ein Helfer eine blutende Wunde überhaupt versorgen kann, ohne sich selbst zu gefährden. Sie liegen deshalb in jeder genormten Packung ganz oben.
Was im Auto Pflicht ist
Die Mitführpflicht steht in § 35h der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Für Personenkraftwagen gilt der Inhalt nach DIN 13164.
Die Norm wurde im Februar 2022 überarbeitet. Seitdem gehören zwei staubgeschützte Gesichtsmasken dazu, mindestens nach DIN EN 14683 Typ I. Gestrichen wurde das Verbandtuch BR, die Zahl der Dreiecktücher sank von zwei auf eins.
Fehlt der Kasten oder ist er unvollständig, drohen Verwarnungsgelder im Bereich von 5 bis 25 Euro. Getrennt davon gilt seit dem 1. Juli 2014 die Pflicht, mindestens eine Warnweste nach DIN EN ISO 20471 mitzuführen. Dafür werden bei Verstoß 15 Euro fällig.
Betriebe: DIN 13157 und DIN 13169
Im Betrieb entscheidet die Zahl der Beschäftigten. Der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 mit 65 Teilen genügt in Verwaltungs- und Handelsbetrieben bis 50 Personen, in Herstellungsbetrieben bis 20 Personen und auf Baustellen bis 10 Personen. Auch Schulen und Kindergärten fallen darunter.
Ab 51 Personen in Verwaltung und Handel beziehungsweise ab 21 Personen in der Herstellung gilt der große Verbandkasten nach DIN 13169 mit 127 Teilen. Er enthält im Wesentlichen die doppelte Menge Verbrauchsmaterial.
Statt eines großen Kastens sind auch zwei kleine zulässig. Das ist oft die bessere Wahl, wenn ein Betrieb über mehrere Etagen oder Hallen verteilt ist — kurze Wege zählen im Ernstfall mehr als eine große Einheit.
Tasche oder Koffer?
Der Koffer steht meist fest an der Wand und ist plombiert. Er ist robust und zeigt auf einen Blick, ob jemand ihn geöffnet hat.
Die Tasche punktet bei mobilen Einsätzen: Baustelle, Vereinsheim, Ausflug, Transporter. Sie lässt sich mit einer Hand greifen und mitnehmen.
Achte bei der Tasche auf einen umlaufenden Reißverschluss und eine klare Innenaufteilung. Wer im Ernstfall zwischen losen Päckchen sucht, verliert Zeit.
Sinnvoll sind zusätzlich reflektierende Streifen und eine Farbe, die auffällt. Signalrot oder Signalgrün findet auch jemand, der die Tasche zum ersten Mal sucht — und genau das ist der Normalfall, weil im Ernstfall selten der Besitzer danach greift.
Ein Nachteil der weichen Bauform: Sie schützt den Inhalt schlechter. Liegt die Tasche unter schwerem Werkzeug, drücken sich sterile Verpackungen auf, ohne dass man es von außen sieht.
Was zusätzlich hineingehört
Über den Normteilen darfst du ergänzen, was du wirklich brauchst. Sinnvoll sind eine kleine Taschenlampe, eine Pinzette, zusätzliche Einmalhandschuhe und Blasenpflaster für Wanderungen.
Notiere außerdem die Notrufnummer 112 gut sichtbar und lege eine Liste mit Kontakten bei. In einem Betrieb gehört an dieselbe Stelle der Aushang mit den Ersthelfern.
Persönliche Medikamente lagerst du getrennt. Sie gehören dem Einzelnen und nicht in eine gemeinsam genutzte Tasche.
Halte die Ergänzungen von den Normteilen getrennt, etwa in einem eigenen Innenfach. Sonst fehlt beim Nachfüllen der Überblick darüber, welche Teile zur vorgeschriebenen Ausstattung gehören und welche du selbst dazugelegt hast.
Haltbarkeit und Kontrolle
Sterile Materialien wie Kompressen und Verbandpäckchen tragen ein Verfallsdatum. Pflaster verlieren mit den Jahren ihre Klebkraft, Handschuhe werden brüchig.
Prüfe die Tasche deshalb einmal im Jahr, am besten zu einem festen Termin. Notiere das Datum der Prüfung direkt auf der Tasche.
Für Betriebe ist die regelmäßige Kontrolle Teil der Organisation der Ersten Hilfe. Bei privat genutzten Fahrzeugen ist ein Verwarnungsgeld allein wegen abgelaufenen Materials rechtlich umstritten. Auf der Autobahn hilft dir das wenig: Abgelaufene sterile Auflagen sind im Ernstfall wertlos.
Häufige Fragen
Ist eine Tasche im Auto erlaubt?
Ja. Vorgeschrieben ist der Inhalt nach DIN 13164, nicht die Bauform.
Wie oft muss ich den Inhalt prüfen?
Einmal jährlich ist praxistauglich. Nach jeder Entnahme füllst du sofort nach.
Was kostet ein fehlender Verbandkasten?
Die Verwarnungsgelder liegen im Bereich von 5 bis 25 Euro, je nach Fall.
Gehören Medikamente hinein?
Nein. Genormte Kästen und Taschen enthalten keine Arzneimittel.
Reichen zwei kleine Kästen statt einem großen?
Ja, zwei Einheiten nach DIN 13157 ersetzen im Betrieb einen Kasten nach DIN 13169.
Brauche ich zusätzlich eine Warnweste?
Im Auto ja, seit dem 1. Juli 2014 ist mindestens eine vorgeschrieben. Sie gehört griffbereit in den Innenraum, nicht in den Kofferraum.
Muss auf der Tasche eine Norm stehen?
Für Auto und Betrieb ja. Ohne Normangabe lässt sich die Vollständigkeit nicht prüfen, und die Tasche erfüllt die Vorschrift nicht.
Quellen
- § 35h Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Wikipedia: Verbandkasten
- Wikipedia: Warnweste
- Deutsches Rotes Kreuz: Erste Hilfe
Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.






