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Kurzantwort: Der Arbeiter-Samariter-Bund bietet bundesweit Erste-Hilfe-Kurse an und ist von den Berufsgenossenschaften als Ausbildungsstelle ermächtigt. Der Standardkurs umfasst neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Für den Führerschein zahlst du selbst, bei betrieblichen Ersthelfern trägt der Unfallversicherungsträger die Teilnahmegebühr. Angemeldet wird beim ASB-Verband vor Ort.
Erste Hilfe brauchst du in Deutschland in drei typischen Situationen: für den Führerschein, für den Job und für dein Privatleben.
Der ASB deckt alle drei ab. Die Kurse laufen über die Landes- und Ortsverbände, nicht über eine zentrale Stelle.
Hier stehen Ablauf, Dauer, Kostenfrage und die rechtlichen Vorgaben, die hinter den Kursen stehen.
Wer der ASB ist
Der Arbeiter-Samariter-Bund wurde 1888 in Berlin gegründet. Gustav Dietrich und fünf Zimmererkollegen brachten sich gegenseitig bei, wie man Verletzten hilft – damals eine Reaktion auf die vielen Unfälle auf Baustellen.
1933 wurde die Organisation wegen ihrer Nähe zur Arbeiterbewegung verboten und 1952 neu gegründet. Heute sitzt der Bundesverband in Köln.
Der ASB hat rund 1,4 Millionen Mitglieder. Er beschäftigt nach eigenen Angaben etwa 41.000 Menschen (Stand 2019) und wird von rund 20.000 Ehrenamtlichen getragen. Unter dem Bundesverband stehen 16 Landesverbände und knapp 200 Regional-, Kreis- und Ortsverbände.
Die Arbeitsfelder reichen von Rettungsdienst und Katastrophenschutz über Pflege bis zur sozialen Arbeit. Die Erste-Hilfe-Ausbildung gehört seit der Gründung dazu.
Für Kursteilnehmer ist die Struktur wichtig: Termine, Räume und Preise legen die Gliederungen fest. Eine bundesweite Buchungsstelle gibt es nicht, du buchst immer bei einem konkreten Verband.
Welche Kurse es gibt
Das Angebot ist bundesweit ähnlich aufgebaut, unterscheidet sich aber im Detail zwischen den Gliederungen.
Der Grundlehrgang Erste Hilfe deckt Führerschein und Betrieb gleichzeitig ab. Die Erste-Hilfe-Fortbildung richtet sich an alle, deren Nachweis älter als zwei Jahre ist.
Dazu kommen Kurse mit besonderem Schwerpunkt: Erste Hilfe am Kind für Eltern, Großeltern und Kita-Personal, Angebote für Schulen sowie Kurse für Betriebe, die der ASB auf Wunsch im Unternehmen durchführt.
Der ASB ist von den Berufsgenossenschaften als Ausbildungsstelle für Ersthelfer ermächtigt. Das ist keine Formalie: Ohne diese Ermächtigung zählt ein Kurs für den Betrieb nicht, egal wie gut er inhaltlich ist.
Neun Unterrichtseinheiten: der Standard
Seit der Reform von 2015 gibt es nur noch ein Format. Aus- und Fortbildung umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Das ergibt sechs Stunden und 45 Minuten reine Unterrichtszeit. Dazu kommen mindestens 45 Minuten Pause. In der Praxis blockst du dafür einen ganzen Tag.
Inhaltlich geht es um lebensrettende Sofortmaßnahmen: Notruf, Absichern, stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Umgang mit dem Defibrillator, Blutungen, Schock, Verbrennungen. Der praktische Teil überwiegt.
Der Kurs setzt kein Vorwissen voraus. Du musst nichts auswendig lernen und legst keine Prüfung ab. Am Ende steht eine Teilnahmebescheinigung, keine Note.
Die Fortbildung hat denselben Umfang. Sie darf innerhalb des Zweijahresrhythmus auch in mehreren Abschnitten stattfinden.
Erste Hilfe für den Führerschein
Was der Kurs leisten muss, steht in § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Bewerber müssen an einer Schulung teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.
Vor dem 1. April 2015 galt eine gestufte Regelung: eintägige Unterweisung für Pkw-Klassen, zweitägiger Lehrgang für Lkw und Bus. Diese Trennung fiel weg. Heute gilt derselbe Kurs für Klasse B, A, C und D.
Den Führerschein-Kurs zahlst du selbst. Die Preise setzen die Gliederungen vor Ort fest und unterscheiden sich je nach Standort – ein bundesweiter Einheitspreis existiert nicht. Frag deshalb direkt beim ASB-Verband in deiner Stadt nach.
Ein Vorteil der Vereinheitlichung: Der Nachweis passt für beide Zwecke. Wer den Kurs für den Führerschein macht und innerhalb von zwei Jahren im Betrieb als Ersthelfer benannt wird, braucht keinen zweiten Lehrgang.
Betriebliche Ersthelfer: wer bezahlt
Für Betriebe gilt § 26 der DGUV Vorschrift 1. Der Arbeitgeber darf nur Personen als Ersthelfer einsetzen, die bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle ausgebildet wurden. Der ASB ist eine solche Stelle.
Die Teilnahmegebühren für die Standard-Aus- und -Fortbildung tragen die Unfallversicherungsträger, also Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Für dich als Beschäftigte oder Beschäftigten ist der Kurs damit kostenfrei.
Der Arbeitgeber trägt weiterhin den Lohn während der Kurszeit und die Fahrtkosten. Abgerechnet wird meist direkt zwischen Ausbildungsstelle und Unfallversicherungsträger.
Wichtig ist die Frist: Ersthelfer im Betrieb müssen in der Regel alle zwei Jahre fortgebildet werden. Läuft der Nachweis ab, zählt die Person nicht mehr zur geforderten Anzahl.
Wie viele Ersthelfer ein Betrieb braucht, hängt von der Zahl der anwesenden Versicherten ab. Bei 2 bis 20 Anwesenden reicht eine Person. Darüber gilt eine Quote von 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben und 10 Prozent in allen anderen Betrieben.
Anmeldung und Gültigkeit
Angemeldet wird beim ASB-Verband vor Ort, meist über ein Buchungsformular auf dessen Website. Betriebe melden ihre Beschäftigten gesammelt an und geben die Mitgliedsnummer des Unfallversicherungsträgers an.
Der Nachweis für den Führerschein wird von der Fahrerlaubnisbehörde zwei Jahre lang akzeptiert, wenn er von einer ermächtigten Stelle stammt. Für die betriebliche Funktion gilt derselbe Zeitraum.
ASB-Mitglieder erhalten laut Verband jährlich einen Gutschein, mit dem sie ihre Kenntnisse auffrischen können. Dieser Text ist eine Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie lange dauert ein ASB Erste-Hilfe-Kurs?
Neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, also 6 Stunden und 45 Minuten reine Unterrichtszeit plus Pausen.
Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs beim ASB?
Für den Führerschein zahlst du selbst, die Preise legen die Verbände vor Ort fest. Für betriebliche Ersthelfer trägt der Unfallversicherungsträger die Gebühr.
Gilt der Führerschein-Kurs auch für den Betrieb?
Ja, wenn er bei einer ermächtigten Stelle absolviert wurde und nicht älter als zwei Jahre ist.
Wie oft muss ich den Kurs auffrischen?
Als betrieblicher Ersthelfer in der Regel alle zwei Jahre, ebenfalls mit neun Unterrichtseinheiten.
Bietet der ASB Kurse für Kindernotfälle an?
Ja, Erste Hilfe am Kind ist ein eigenes Format für Eltern, Großeltern und Betreuungspersonal.
Kann der ASB im Unternehmen schulen?
Ja, viele Gliederungen führen Kurse als Inhouse-Schulung im Betrieb durch.
Quellen
- Erste Hilfe – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland
- Fragen und Antworten zur Ersten Hilfe – DGUV
- § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung – Gesetze im Internet
- Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland – Wikipedia
Das passt dazu
Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:
- Rotes Kreuz Erste-Hilfe-Kurse: Ablauf, Dauer und Kosten
- Erste-Hilfe-Kurse der Johanniter: Ablauf, Dauer und Kosten
- Malteser Erste-Hilfe-Kurs: Ablauf und Dauer
Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.






