Erste-Hilfe-Kurse online: Was anerkannt wird und was nicht

Kurzantwort: Einen anerkannten Erste-Hilfe-Kurs bekommst du online nicht. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verlangt Präsenz, weil der praktische Teil sonst wegfällt. Für Führerschein, Betrieb und Trainerschein brauchst du deshalb einen Kurs vor Ort bei einer anerkannten Stelle. Online funktionieren Buchung, Vorbereitung und das Auffrischen von Wissen.

Die Suche nach „Erste-Hilfe-Kurs online“ führt zu zwei völlig verschiedenen Angeboten. Das eine ist ein Buchungsportal für Präsenztermine. Das andere ist ein Video- oder Webinarkurs mit Zertifikat am Ende.

Nur das erste hilft dir weiter, wenn du eine Bescheinigung brauchst. Das zweite ist als Wissensauffrischung brauchbar und als Nachweis wertlos.

Hier steht, wer welche Anforderung stellt, woran du einen anerkannten Anbieter erkennst und wo Online-Formate ihren Platz haben.

Was „Erste-Hilfe-Kurs online“ meistens bedeutet

Die großen Anbieter führen ihre Kurse in Präsenz durch und lassen dich lediglich online buchen. Du gibst Postleitzahl und Grund an, wählst einen Termin und zahlst per Karte. Der Kurs selbst findet in einem Schulungsraum statt.

Daneben gibt es Portale, die einen kompletten Kurs am Bildschirm versprechen. Dort schaust du Videos, klickst dich durch Fragen und bekommst am Ende ein PDF. Diese Bescheinigung trägt keine DGUV-Anerkennung.

Der Unterschied steht selten groß auf der Startseite. Er steht im Kleingedruckten oder gar nicht. Deshalb lohnt der Blick auf die Frage, ob im Ablauf ein Raum, ein Datum und eine Uhrzeit auftauchen.

Warum die DGUV reine Online-Kurse nicht anerkennt

Der Fachbereich Erste Hilfe der DGUV formuliert es eindeutig: Erste-Hilfe-Kurse nach der DGUV Vorschrift 1 sind weiterhin als Präsenzveranstaltung zu absolvieren. Der Grund liegt in den praktischen Übungen.

Herzdruckmassage lernst du nicht durch Zusehen. Der Druckpunkt, die Tiefe von rund einem Drittel des Brustkorbs, das Tempo von etwa 100 bis 120 Kompressionen pro Minute — das braucht ein Übungsmodell und eine Rückmeldung durch die Ausbilderin.

Dasselbe gilt für die stabile Seitenlage, den Druckverband und das Abnehmen eines Motorradhelms. Wer diese Handgriffe nur gesehen hat, zögert im Ernstfall.

Der DRK-Kreisverband Groß-Gerau weist auf die Folge hin: Wer einen Online-Kurs besucht, bekommt weder eine Erstattung der Gebühr durch die Berufsgenossenschaft noch eine Anerkennung als Ausbildung oder Fortbildung.

Führerschein: was § 19 FeV verlangt

Für die Fahrerlaubnis schreibt § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung eine Schulung in Erster Hilfe vor. Sie umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Bescheinigung muss von einer amtlich anerkannten Stelle stammen oder von einem Träger der öffentlichen Verwaltung, etwa Bundeswehr oder Polizei.

Ein Anbieter ohne diese Anerkennung stellt keine gültige Bescheinigung aus. Die Führerscheinstelle prüft das. Es gibt Fahrerlaubnisbehörden, die Kurse ohne DGUV-Anerkennung ausdrücklich ablehnen.

Vom Nachweis befreit sind Menschen mit abgeschlossenem Medizin- oder Zahnmedizinstudium, mit einem Abschluss in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf sowie geprüfte Rettungsschwimmer mit Silber- oder Goldabzeichen.

Betrieb: was die Berufsgenossenschaft erstattet

Betriebliche Ersthelfer brauchen einen Lehrgang bei einer vom Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle. Die Teilnahmegebühren tragen dann die Unfallversicherungsträger. Diese Erstattung greift nur bei ermächtigten Anbietern und nur bei Präsenzkursen.

Wer stattdessen ein Online-Zertifikat vorlegt, bleibt auf den Kosten sitzen. Schlimmer ist der zweite Effekt: Die Person zählt nicht für die vorgeschriebene Ersthelferquote. Bei der nächsten Begehung fehlt sie in der Liste.

Wofür Online-Angebote trotzdem taugen

Ein Video ersetzt keinen Kurs, ein guter Kurs profitiert aber von Vorbereitung. Sinnvoll sind Online-Inhalte in diesen Fällen:

  • Auffrischen zwischen zwei Fortbildungen
  • Notrufnummern und das Schema des Notrufs nachlesen
  • Ablauf der Wiederbelebung wiederholen, bevor der Präsenztermin ansteht
  • Erste Hilfe am Kind ansehen, wenn Nachwuchs kommt
  • Wissen für Situationen, für die es keinen Pflichtnachweis gibt

Die Hilfsorganisationen stellen dafür kostenlose Materialien bereit. Auch Apps mit Notfallanleitungen sind brauchbar, solange niemand glaubt, damit sei die Pflicht erledigt.

Ein zweiter Punkt spricht für die Wiederholung am Bildschirm: Wissen verfällt schnell. Zwischen zwei Fortbildungen liegen zwei Jahre, und in dieser Zeit hat kaum jemand eine Herzdruckmassage durchgeführt. Zehn Minuten Video vor der Skiwoche oder vor der Fahrt in den Urlaub kosten nichts und holen die Reihenfolge zurück: ansprechen, Atmung prüfen, 112 wählen, drücken.

So erkennst du einen anerkannten Anbieter

Drei Prüfungen reichen. Erstens: Steht im Kursangebot ein Ort mit Datum und Uhrzeit? Zweitens: Nennt der Anbieter die Ermächtigung durch den Unfallversicherungsträger? Drittens: Rechnet er betriebliche Kurse direkt mit der Berufsgenossenschaft ab?

Warnsignale gibt es auch. Kurse, die in 60 Minuten fertig sind. Zertifikate sofort nach dem Klick. Formulierungen wie „gilt bundesweit“ ohne Angabe, wer die Anerkennung erteilt hat. Und Preise, die deutlich unter den üblichen 30 bis 60 Euro liegen, obwohl ein Ausbilder acht Stunden im Raum stehen müsste.

Die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Unfallversicherungsträger sitzt bei der VBG in Würzburg. Sie führt das Ermächtigungsverfahren durch und begutachtet den laufenden Lehrbetrieb. Bei Zweifeln hilft ein Anruf bei der eigenen Berufsgenossenschaft oder bei der Führerscheinstelle, bevor du zahlst.

Häufige Fragen

Gibt es einen staatlich anerkannten Online-Erste-Hilfe-Kurs?

Anbieter werben mit dieser Formulierung. Die DGUV lässt reine Online-Kurse für die betriebliche Erste Hilfe nicht zu, und Fahrerlaubnisbehörden haben solche Kurse abgelehnt. Frag vor der Buchung bei der zuständigen Stelle nach.

Kann ich den Theorieteil online machen und die Praxis vor Ort?

Solche Mischformen sind für den Erste-Hilfe-Lehrgang nach DGUV Vorschrift 1 nicht vorgesehen. Der Lehrgang bleibt eine Präsenzveranstaltung.

Was kostet ein Präsenzkurs?

Für Privatleute meist 30 bis 60 Euro, je nach Anbieter und Region. Für betriebliche Ersthelfer übernimmt der Unfallversicherungsträger die Gebühr.

Wie lange dauert ein Kurs?

Neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, mit Pausen also rund sieben bis acht Stunden an einem Tag.

Brauche ich für den Führerschein zusätzlich einen Sehtest?

Ja. Sehtest und Erste-Hilfe-Nachweis sind zwei getrennte Unterlagen für den Antrag.

Kann ich mich online zum Kurs anmelden?

Ja, das ist bei allen großen Anbietern der Normalfall. Die Anmeldung online zu erledigen und den Kurs vor Ort zu besuchen, ist der übliche Weg.

Quellen

Das passt dazu

Drei Artikel, die dieselbe Frage von einer anderen Seite angehen:

Geschrieben von Clara, Redaktion wissenkosmos.de — sie schreibt hier über Wissensthemen und ordnet sie ein.

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