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Kurz gesagt: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag, die Beschäftigten zahlen einen Eigenanteil und bekommen dafür Zugang zu einem Verbund aus Fitnessstudios, Schwimmbädern und Kursanbietern. Eingecheckt wird per App oder Karte — pro Tag ist in der Regel ein Besuch je Einrichtung möglich.
Der Ablauf
1. Das Unternehmen schließt einen Rahmenvertrag und meldet die Zahl der Teilnehmenden.
2. Beschäftigte melden sich an und erhalten einen Zugang für die App.
3. Im Studio wird über die App eingecheckt — meist per QR-Code oder Standortabgleich.
4. Abgerechnet wird zwischen Anbieter und Studio, nicht an der Kasse.
Was es kostet
Der Arbeitgeber zahlt einen Grundbetrag je gemeldeter Person, die Beschäftigten einen monatlichen Eigenanteil. Wie hoch der ausfällt, legt das Unternehmen fest — manche übernehmen ihn vollständig.
Verglichen mit einer einzelnen Studiomitgliedschaft ist der Eigenanteil in der Regel niedriger, dafür ist die Auswahl an das Verbundnetz gebunden.
Der steuerliche Punkt
Zuschüsse des Arbeitgebers zu Gesundheitsangeboten können unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze fallen und sind dann für die Beschäftigten steuer- und beitragsfrei. Daneben gibt es einen jährlichen Freibetrag für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung, der aber an zertifizierte Angebote gebunden ist.
Welche Regelung greift, hängt an der Ausgestaltung im Betrieb. Die Lohnbuchhaltung weiß es.
Die Grenzen
- Nur Einrichtungen im Verbund sind nutzbar — das Wunschstudio kann fehlen
- Manche Studios sind nur eingeschränkt nutzbar, etwa ohne Kurse oder Sauna
- Endet das Arbeitsverhältnis, endet der Zugang
- Die Zahl der Besuche je Einrichtung und Tag ist begrenzt
Häufige Fragen
Kann man sich privat anmelden?
Nein, der Zugang läuft über den Arbeitgeber.
Wie checkt man ein?
Über die App direkt im Studio.
Kann man mehrere Studios nutzen?
Ja, alle Einrichtungen im Verbund.
Was passiert bei Jobwechsel?
Die Mitgliedschaft endet mit dem Arbeitsverhältnis.
Quellen
Das passt dazu
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